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Röhm-Putsch
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Als Röhm-Putsch bezeichnete die nationalsozialistische FĂŒhrung die Ereignisse Ende Juni/Anfang Juli 1934, bei denen auf Befehl Adolf Hitlers FĂŒhrungskrĂ€fte der Sturmabteilung (kurz SA) einschlieĂlich des Stabschefs Ernst Röhm und mehrere Gegner des NS-Regimes ermordet wurden. Die Ereignisse wurden spĂ€ter auch als Röhm-Aktion oder Röhm-Morde bezeichnet. Die nationalsozialistische Propaganda rechtfertigte die Morde mit der unwahren Behauptung, dass die SA unter Röhm einen baldigen Putsch oder ĂŒberhaupt irgendeine Aktion geplant habe. In der Folge wurde der Ausdruck Röhm-Putsch von Hitler und der NS-Propaganda nicht mehr nur fĂŒr den angeblichen Putsch, sondern fĂŒr die gesamten Ereignisse einschlieĂlich der von Hitler befohlenen Morde benutzt.
In der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli 1934 wurden Ernst Röhm und weitere auf Hitlers Anweisung am Tegernsee zusammengekommene FunktionĂ€re der SA-FĂŒhrung festgenommen und â zum Teil noch in dieser Nacht â durch Angehörige der SS ermordet. Weitere Morde folgten in den nĂ€chsten Tagen. Es sind etwa 90 Ermordete namentlich nachgewiesen, einige Forscher gehen aber von etwa 150â200 Ermordeten aus.cite-ref-kershaw-1-0[1]cite-ref-longerich-hh-2-0[2] Dazu gehörten auĂer SA-Mitgliedern weitere, von der nationalsozialistischen FĂŒhrung fĂŒr ihre eigene Machtsicherung als gefĂ€hrlich eingeschĂ€tzte Personen, darunter bekannte Persönlichkeiten wie Kurt von Schleicher, Hitlers AmtsvorgĂ€nger als Reichskanzler, und Generalmajor Ferdinand von Bredow, der frĂŒhere stellvertretende Reichswehrminister, sowie Gregor Strasser als Reichspropagandaleiter und Reichsorganisationsleiter bis 1932 bedingt durch die Strasser-Krise. Daneben gab es aufgrund von Verwechslungen auch Zufallsopfer.
Die vor allem auf Betreiben von Hitler und Hermann Göring lange vorbereitete âSĂ€uberungswelleâ wurde durch Kommandos der SS mit UnterstĂŒtzung der Gestapo und der Reichswehr durchgefĂŒhrt. Zugrunde lagen der Mordaktion NS-interne ideologische Differenzen und machtpolitische Spannungen zwischen der SA und Teilen der NSDAP, auf deren Seite Hitler stand. Nach den Morden verlor die SA ihre politische Bedeutung, die SS wurde selbstĂ€ndig und nahm eine wichtige Rolle ein.
Contents
âą Begriff
âą Vorgeschichte
⹠Ermordung Röhms
âą Reichswehr
âą Konservative
⹠Röhm und Hitler
âą Beurteilungen
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Begriff
Neben dem von der NS-Propaganda verbreiteten Begriff Röhm-Putsch war der Ausdruck Röhm-Revolte vorherrschend. Die Morde wurden also als prĂ€ventive MaĂnahme gegen einen angeblich unmittelbar bevorstehenden Hochverrat Röhms dargestellt. Auf diese Weise sollte ihnen der Anschein einer Legitimation verschafft werden. Obwohl es seitens Röhms keine Putsch-PlĂ€ne gab, hat sich in der deutschen Geschichtswissenschaft der damalige Propaganda-Begriff âRöhm-Putschâ gehalten.cite-ref-3[3] Alternative Begriffe sind Röhm-Mordecite-ref-4[4] oder Röhm-Aktion.cite-ref-5[5]
In Ăbernahme einer Formulierung aus Hitlers Rechtfertigungsrede vor dem Reichstag am 13. Juli 1934 werden die Morde in der englischsprachigen und französischsprachigen Forschung gĂ€ngig als âNight of the Long Knivesâ beziehungsweise âNuit des longs couteauxâ bezeichnet,cite-ref-6[6] auch im Deutschen ist mit der âNacht der langen Messerâ hĂ€ufig dieses Ereignis gemeint.
Vorgeschichte
Die SA hatte wesentlich zur Machtergreifung beigetragen. Noch am 31. Dezember 1933 dankte Hitler Röhm in einem besonders herzlichen Schreiben fĂŒr dessen âunvergĂ€ngliche(n) Diensteâ und versicherte ihn fĂŒr das neue Jahr seiner Freundschaft. Röhm konnte sich zum Ărger Görings und Goebbelsâ als zweiten Mann im Staate sehen und kam in den Genuss (wahrscheinlich von ihm selbst erzwungener) öffentlicher Bevorzugungen in der Umgebung Hitlers. Röhm soll zudem umfangreiche MachtansprĂŒche â so die Ernennung zum Kriegsminister â an Hitler herangetragen und diese auch mit kompromittierenden Informationen erpresst haben. Aber der Status der SA zur NSDAP und die âDeutungshoheitâ ĂŒber die nationalsozialistische Bewegung blieben zunĂ€chst ungeklĂ€rt. WĂ€hrend Röhm und die SA-FĂŒhrung die SA als eigentliche TrĂ€gerin der Bewegung sahen, wollten die NSDAP-Oberen dieser nur die Stellung einer Ordnungstruppe der Partei zugestehen. Nach der âMachtergreifungâ der Nationalsozialisten 1933 verschĂ€rften sich die Spannungen. Zum einen kamen die wahllosen Ausschreitungen der SA der Herrschaftssicherung durch die NSDAP nicht zugute, zum anderen wollte die SA mittelfristig die Reichswehr beerben. GemÀà dem Versailler Vertrag von 1919 umfasste die Reichswehr 100.000 Mann. Die SA, die zum Zeitpunkt der RegierungsĂŒbernahme erheblich weniger als 500.000 Mitglieder hatte, war bis Mitte 1934 auf rund viereinhalb Millionen Mitglieder angewachsen, wobei viele NeuzugĂ€nge durch die Eingliederung der nationalen WehrverbĂ€nde wie des Stahlhelms zu verzeichnen gewesen waren.cite-ref-7[7] AuĂerdem legte die SA-FĂŒhrung groĂen Wert auf den sozialistischen Aspekt und wollte einen Umbau der Gesellschaft sowie Enteignungen nach dem 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920.
Röhm verfolgte weitreichende politische Ziele. So erschien im Januar 1934 in den Nationalsozialistischen Monatsheften und im Völkischen Beobachter ein Beitrag Röhms, in dem er verkĂŒndete, das Ziel der nationalsozialistischen Revolution sei noch nicht erreicht. SA und SS wĂŒrden, wenn es sein mĂŒsse, sterben fĂŒr die Idee des Hakenkreuzes.
In derselben Ausgabe der Nationalsozialistischen Monatshefte erschien aber auch ein Beitrag von Rudolf HeĂ, in dem er erklĂ€rte, fĂŒr SA und andere Teilorganisationen bestehe nicht die geringste Notwendigkeit, ein Eigendasein zu fĂŒhren. Zu dieser Zeit erhielt auch der Chef des preuĂischen Geheimen Staatspolizeiamtes, Rudolf Diels, den Auftrag, Material gegen die SA zu sammeln. Nachdem Röhm am 1. Februar 1934 dem Reichswehrminister Werner von Blomberg eine Denkschrift ĂŒbersandt hatte, wonach die kĂŒnftige Funktion der Reichswehr auf ein reines Ausbildungsheer beschrĂ€nkt sein solle, stellte Blomberg bei einer Befehlshaberbesprechung fest, der Versuch einer Einigung mit der SA sei gescheitert. Reichswehrdienststellen erhielten nun ebenfalls den Auftrag, Material gegen die SA zu sammeln.
Hitler wies in einer Ansprache vor Gauleitern am 2. Februar 1934 in Berlin die Darstellung Röhms zurĂŒck, die Revolution sei noch nicht beendet. Er wollte den Ruf des StraĂenkĂ€mpfers ablegen, weil er wegen seiner geplanten AufrĂŒstung der Wehrmacht auf die Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Reichswehr, deren Waffenmonopol er bestĂ€tigt hatte, angewiesen war. Dies stand in Konflikt zum Willen Röhms, die SA in eine regulĂ€re Armee umzuwandeln. Am 28. Februar gab Hitler vor den Spitzen von SA und Reichswehr bekannt, fĂŒr seine PlĂ€ne sei eine Miliz ungeeignet, es komme nur eine Wehrmacht mit allgemeiner Wehrpflicht in Frage. Hauptauftrag fĂŒr die Sturmabteilungen sei die politische Erziehungsarbeit. Er warnte die SA ausdrĂŒcklich davor, ihm in dieser Frage Schwierigkeiten zu machen.
FĂŒr Röhm war Hitlers Entscheidung eine bittere Niederlage. Nach der Veranstaltung Ă€uĂerte er im Kreis der anwesenden SA-FĂŒhrer: âWas der lĂ€cherliche Gefreite erklĂ€rte, gilt nicht fĂŒr uns. Wenn nicht mit, so werden wir die Sache ohne Hitler machen.âcite-ref-8[8] Ein Zuhörer, SA-ObergruppenfĂŒhrer Viktor Lutze, informierte HeĂ ĂŒber diese ĂuĂerung. AnschlieĂend wurde Lutze von Hitler auf dem Berghof zu einer mehrstĂŒndigen Unterredung empfangen.
Von der SS wurden GerĂŒchte ĂŒber einen angeblich bevorstehenden Putsch durch Röhm sowie ĂŒber dessen homosexuelle Neigungen verbreitet, letzteres zu dieser Zeit ein schwerer Makel und ein Straftatbestand (§ 175 StGB), der Hitler allerdings davor nicht gestört hatte (âDie Partei ist kein Internat fĂŒr höhere Töchter, sondern eine Kampforganisation.â). Die HomosexualitĂ€t Röhms war sogar ein offenes Geheimnis, unter anderem durch die Zeitung âDer gerade Wegâ von Fritz Gerlich hervorgehoben. Gleichwohl gĂ€rte schon lĂ€nger ein ideologischer Konflikt um Röhms HomosexualitĂ€t, der schon 1932 zu einem ersten, gescheiterten Mordkomplott fĂŒhrte. SS- und Gestapo-Chef Heinrich Himmler, der fĂŒr die Ausschaltung Röhms maĂgeblich verantwortlich war, sah die HomosexualitĂ€t als eine Bedrohung des Staates, den er im Sinne des antisemitischen und antifeministischen Philosophen Hans BlĂŒher als eine DomĂ€ne des Mannes betrachtete. Homosexuelle MĂ€nner strebten in seinen Augen danach, staatliche Strukturen zu unterwandern, was diese aber nicht, wie BlĂŒher meinte, stĂ€rke, sondern im Gegenteil zur âZerstörung des Staatesâ fĂŒhre. Himmler konnte sich mit dieser Sichtweise schlieĂlich durchsetzen. In Röhm, der in seinem engeren Umfeld tatsĂ€chlich einige homosexuelle SA-FunktionĂ€re installiert hatte, sah Himmler eine Art Kronzeugen seiner Verschwörungstheorie. Die Ermordung Röhms wurde gegenĂŒber der Ăffentlichkeit als Abwehr des Putschversuches einer homosexuellen Clique legitimiert.cite-ref-9[9]cite-ref-10[10]
Im April 1934 startete die Reichswehr eine Wehrpropaganda-Kampagne, in der die Armee zum alleinigen WaffentrĂ€ger der Nation erklĂ€rt wurde. Im Mai wurden die militĂ€rischen Dienststellen erneut angewiesen, ĂŒber VerstöĂe der SA gegen die im Februar abgeschlossene Vereinbarung zu berichten.
Indessen hielt Röhm weiterhin Reden, in denen er die SA und die nationalsozialistische Revolution in den Mittelpunkt stellte. Er veranstaltete im FrĂŒhjahr 1934 groĂangelegte GelĂ€ndeĂŒbungen und Mobilmachungen. Im Mai erging eine Anweisung Röhms, Berichte zum Thema Feindseligkeiten gegen die SA zu sammeln.
Am 11. Mai 1934 startete Goebbels eine seit Wochen vorbereitete Aktion gegen Miesmacher und Kritikaster, die er im Juni betrĂ€chtlich ausweitete. Noch am 11. Mai des Jahres verteidigte er dabei aber ausdrĂŒcklich die SA.
Am 4. Juni 1934 kam es zu einer rund fĂŒnf Stunden dauernden Aussprache zwischen Hitler und Röhm, woraufhin Röhm wegen eines rheumatischen Leidens eine Kur in Bad Wiessee antrat und am 8. Juni einen generellen Urlaub der SA fĂŒr Juli verfĂŒgte.
Eine weitere Gruppe, welche im FrĂŒhjahr 1934 darauf aus war, die SA und das nationalsozialistische Regime als Ganzes zu schwĂ€chen, bestand aus Mitarbeitern des Vizekanzlers Franz von Papen. Diese âJungkonservativenâ wurden angefĂŒhrt von Papens Pressechef Herbert von Bose und dem bayerischen Juristen und Publizisten Edgar J. Jung. Diese oppositionellen Elemente innerhalb der neuen Regierung schmiedeten PlĂ€ne fĂŒr den Sturz des NS-Regimes, an dessen Stelle sie eine neue Regierung der gemĂ€Ăigten Rechten setzen wollten. Die radikale Rhetorik der SA empfanden diese âJungkonservativenâ als besonders abscheulich und sahen in der von den Nazis gepredigten âsozialenâ Revolution einen finalen Triumph der âHerrschaft der Minderwertigenâ, was nur zu Terror, BrutalitĂ€t und Gesetzeslosigkeit fĂŒhren könne.cite-ref-11[11]
Letzter Auslöser fĂŒr die folgende sich ĂŒber mehrere Tage hinweg erstreckende gezielte Ermordung zahlreicher Menschen war möglicherweise die Marburger Rede Papens am 17. Juni 1934 an der UniversitĂ€t Marburg. Papen wandte sich gegen die rigide Presselenkung, gegen die Vorherrschaft einer einzigen Partei und ganz besonders gegen die BefĂŒrworter einer zweiten nationalsozialistischen Revolution.
Am selben Tag drohte Hitler auf einer Kundgebung des thĂŒringischen NSDAP-Gaus in Gera, die âgeballte Faust der Nationâ werde jeden niederschmettern, der es wage, auch nur den leisesten Versuch einer Sabotage zu unternehmen. Die Verbreitung von Papens Rede wurde durch Goebbels unterdrĂŒckt; das BemĂŒhen Papens, deshalb mit ReichsprĂ€sident Paul von Hindenburg zu sprechen, konnte Hitler hinauszögern.
Am 21. Juni 1934 suchte Hitler Hindenburg auf Gut Neudeck auf. Die Ereignisse wĂ€hrend dieses Besuchs werden unterschiedlich dargestellt. Der britische Historiker John Wheeler-Bennett vertritt die These, dass sowohl der anwesende Blomberg als auch Hindenburg selbst Hitler ultimativ aufgefordert hĂ€tten, das fĂŒr den inneren Frieden Deutschlands Notwendige zu tun. Andernfalls wĂŒrde der ReichsprĂ€sident den Ausnahmezustand verhĂ€ngen und so Hitler entmachten. Ăhnliche Darstellungen finden sich im WeiĂbuch ĂŒber die ErschieĂungen des 30. Juni 1934 (Paris 1935) und in der Darstellung des amerikanischen Journalisten William L. Shirer. Die Historikerin Kirstin A. SchĂ€fer spricht in diesem Zusammenhang von âGerĂŒchtenâ, fĂŒr die in Blombergs eigenen Aufzeichnungen kein einziger Beleg existiere. Hitler selbst Ă€uĂerte sich gegenĂŒber Alfred Rosenberg laut dessen Tagebucheintrag vom 28. Juni 1934 dahingehend, dass Hindenburg noch nie so freundlich zu ihm gewesen sei wie bei diesem Besuch.cite-ref-12[12]
Am 22. Juni rief Hitler den ihm ergebenen Viktor Lutze an und befahl ihm, von jetzt an keine Befehle aus MĂŒnchen mehr zu befolgen, sondern nur noch seine eigenen. Himmler eröffnete an diesem Tag dem FĂŒhrer des SS-Oberabschnittes Mitte, Friedrich Karl von Eberstein, dass Röhm mit der SA putschen wolle und er â von Eberstein â deshalb seine SS-VerbĂ€nde in stille Alarmbereitschaft versetzen und mit der Reichswehr Kontakt aufnehmen solle. Am 23. Juni informierte der Chef des Allgemeinen Waffenamtes der Reichswehr, Oberst Friedrich Fromm, seine Offiziere ĂŒber Putschabsichten der SA. Die SS sei auf Seiten der Reichswehr, ihr könnten Waffen ausgehĂ€ndigt werden.
In den folgenden 48 Stunden teilte Hitler dem Reichswehrminister Blomberg mit, er werde am 30. Juni 1934 persönlich eingreifen und mit den Putschisten abrechnen. Daraufhin setzte der Chef der Heeresleitung, General Werner von Fritsch, die gesamte Reichswehr in Alarmbereitschaft. Am 25. Juni sprach Rudolf HeĂ im Reichssender Köln und kritisierte âProvokateureâ, die versuchten, Volksgenossen gegeneinander aufzuhetzen und dieses verbrecherische Spiel mit dem Ehrennamen einer zweiten Revolution zu bemĂ€nteln.
Ermordung Röhms
Um den 25. Juni 1934 wurden die SS- und SD-FĂŒhrer nach Berlin berufen, wo ihnen Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich erklĂ€rten, eine Revolte der SA stehe unmittelbar bevor, weshalb AbwehrmaĂnahmen vorbereitet werden mĂŒssten. UngefĂ€hr zur gleichen Zeit wurde die Reichswehr ĂŒber einen bevorstehenden Putsch informiert, woraufhin fĂŒr SS und SD Waffen, Transportraum, Unterbringungsmöglichkeiten und Eingreifreserven bereitgestellt wurden. Papens Redenschreiber Edgar Jung wurde bereits zu dieser Zeit festgenommen und in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli ermordet. Hitler, Göring und andere Spitzen des Regimes einigten sich schlieĂlich auf eine âReichslisteâ der zu Ermordenden und Festzunehmenden.
Am 27. Juni 1934 erschien der Kommandeur der SS-Leibstandarte, Sepp Dietrich, im Reichswehrministerium und erbat sich von dem zustĂ€ndigen Stabsoffizier zusĂ€tzliche Waffen und Munition fĂŒr einen geheimen und sehr wichtigen Auftrag des FĂŒhrers, woraufhin alles GewĂŒnschte zur VerfĂŒgung gestellt wurde. Am 28. Juni waren die technischen Vorbereitungen abgeschlossen. An diesem Tag wurde Röhm aus dem Nationalverband Deutscher Offiziere ausgestoĂen, ohne dass er selbst oder die Ăffentlichkeit etwas davon erfuhr. Hitler begab sich an diesem Tag mit Göring und Lutze nach Essen, um an der Hochzeit von Gauleiter Josef Terboven teilzunehmen. WĂ€hrend der Feier traf die Nachricht ein, Hindenburg werde Papen voraussichtlich am 30. Juni empfangen, worauf sich Hitler sofort in sein Hotel bringen lieĂ.
Am 28. Juni verbreitete Heydrich die Verschwörungstheorie, Röhm hĂ€tte Verbindungen nach Frankreich; auch wĂ€ren staatsfeindliche KrĂ€fte einschlieĂlich der Kommunisten und reaktionĂ€rer Kreise in seine Vorhaben verwickelt.cite-ref-13[13] Auf einen Anruf Himmlers hin, der meldete, die Berliner SA wolle in 48 Stunden losschlagen, flog Göring auf Weisung Hitlers zurĂŒck nach Berlin, um die hier vorgesehenen Aktionen einzuleiten. Röhms Adjutant erhielt telefonisch den Befehl, dafĂŒr zu sorgen, dass alle SA-FĂŒhrer am spĂ€ten Vormittag des 30. Juni bei einer Besprechung mit Hitler in Röhms Urlaubsort Bad Wiessee anwesend wĂ€ren. Röhm selbst zeigte sich gegenĂŒber seinem Adjutanten erfreut ĂŒber diese AnkĂŒndigung. Am 29. Juni erschien im parteiamtlichen Völkischen Beobachter ein ungewöhnlicher Aufsatz Blombergs, in dem er versicherte, die Reichswehr stehe hinter dem FĂŒhrer des Reiches Adolf Hitler. Am Vormittag besichtigte Hitler Arbeitsdienstlager, am Nachmittag des 29. Juni fuhr er nach Bad Godesberg und traf im Rheinhotel Dreesen mit Goebbels und gegen 20 Uhr mit SS-ObergruppenfĂŒhrer Sepp Dietrich zusammen, der zuvor von der Reichswehr Waffen organisiert hatte. Dietrich hatte nach MĂŒnchen zu fliegen und sollte sich von dort telefonisch bei ihm zum Empfang weiterer Befehle melden. Gleichzeitig wurden 220 Mann der Leibstandarte mit der Bahn nach Oberbayern gebracht.
Goebbels, der eigentlich ein Vorgehen gegen die âReaktionâ um Papen erwartet hatte, erfuhr jetzt, dass der Hauptschlag gegen Röhm und die SA gefĂŒhrt werden sollte. Hitler begrĂŒndete ihm dies damit, es gebe Beweise, dass Röhm zum Zwecke des Hoch- und Landesverrats mit dem französischen Botschafter in Deutschland François-Poncet, Schleicher und Strasser konspiriere.
In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 1934 randalierten in verschiedenen Teilen Deutschlands SA-MĂ€nner, denen GerĂŒchte ĂŒber ein Vorgehen gegen die SA zu Ohren gekommen waren. In MĂŒnchen zogen, aufgerufen durch anonyme Handzettel, in dieser Nacht etwa 3000 SA-MĂ€nner lautstark durch die Stadt. Es gelang jedoch Gauleiter Adolf Wagner, die MĂ€nner zu beruhigen. Die örtlichen SA-Befehlshaber August Schneidhuber und Wilhelm Schmid versicherten ihnen, die SA stehe rĂŒckhaltlos hinter dem FĂŒhrer. Die Verfasser der Handzettel blieben unbekannt.
Bereits um Mitternacht traf Sepp Dietrich in MĂŒnchen ein. Er wurde telefonisch angewiesen, zwei Kompanien der Leibstandarte SS Adolf Hitler abzuholen und um spĂ€testens elf Uhr in Bad Wiessee zu sein. Am 30. Juni 1934 gegen zwei Uhr morgens startete Hitlers Flugzeug vom Flugplatz Hangelar, gegen vier Uhr traf er in Begleitung von Goebbels und Lutze in MĂŒnchen ein.
Er begab sich mit seinem Gefolge sofort in das dortige Innenministerium und bestellte die örtlichen SA-Befehlshaber Schneidhuber und Schmid zu sich. Hitler hielt ihnen die nĂ€chtliche Aktion der SA vor, bezichtigte sie des Verrates und degradierte sie eigenhĂ€ndig, indem er ihnen die SchulterstĂŒcke herunterriss. Beide wurden auf der Stelle festgenommen und in das GefĂ€ngnis Stadelheim verbracht.
Gegen fĂŒnf Uhr verlieĂ Hitler das Innenministerium und begab sich, ohne auf die Ankunft Dietrichs und seiner zwei Kompanien zu warten, in Begleitung von Goebbels und Lutze sowie ausgesuchten SS-MĂ€nnern nach Bad Wiessee. Kurz nach halb sieben hielten die drei Wagen vor dem Hotel Hanselbauer.
Dazu berichtete 1954 Hitlers Fahrer Erich Kempka: âMit der Peitsche in der Hand betrat Hitler das Schlafzimmer Röhms in der Pension âHanselbauerâ in Bad Wiessee, hinter sich zwei Kriminalbeamte mit entsicherter Pistole. Er stieĂ die Worte hervor: âRöhm, du bist verhaftet!â Verschlafen blickte Röhm aus den Kissen seines Bettes und stammelte: âHeil, mein FĂŒhrer!â âDu bist verhaftet!â, brĂŒllte Hitler zum zweiten Male, wandte sich um und ging aus dem Zimmer.â So erging es auch den anderen SA-FĂŒhrern. Nur Edmund Heines, PolizeiprĂ€sident in Breslau, der mit Erich Schiewek im Bett ĂŒberrascht wurde, leistete Widerstand.cite-ref-14[14]
Als ein Lastwagen mit der schwerbewaffneten Stabswache der obersten SA-FĂŒhrung erschien, entstand eine fĂŒr Hitler kritische Situation. Es gelang ihm jedoch, die Leibwache Röhms durch scharfe Befehle zum Abzug zu veranlassen, wĂ€hrend ihr Chef Julius Uhl als Gefangener im Keller saĂ. Auf dem RĂŒckweg kehrte die Wache zwischen Wiessee und Gmund wieder um, aber da war es bereits zu spĂ€t, denn man hatte die Gefangenen inzwischen in der Gegenrichtung ĂŒber Rottach-Egern in Richtung MĂŒnchen abtransportiert.
Auf dem MĂŒnchner Hauptbahnhof wurden inzwischen die mit den NachtschnellzĂŒgen aus allen Teilen Deutschlands zur anberaumten Konferenz angereisten SA-FĂŒhrer von Beamten der Bayerischen Politischen Polizei festgenommen, darunter Georg von Detten, Manfred von Killinger, Peter von Heydebreck, Fritz von KrauĂer, Hans-Joachim von Falkenhausen, Hans Hayn und viele andere.
Ernst Röhm wurde zusammen mit der ĂŒbrigen FĂŒhrungsriege der SA am 30. Juni ins GefĂ€ngnis in MĂŒnchen-Stadelheim gebracht. Auf Befehl Hitlers wurden die auf der âReichslisteâ angekreuzten SA-FĂŒhrer Wilhelm Schmid, August Schneidhuber, Hans Hayn, Peter von Heydebreck, Hans Erwin von Spreti-Weilbach und Edmund Heines von einem Kommando unter Sepp Dietrich in Stadelheim erschossen. Bei Röhm hatte Hitler zunĂ€chst noch Skrupel. Röhm wurde dann aber doch am Sonntag, den 1. Juli 1934, gegen 18 Uhr in Stadelheim auf Befehl Hitlers von Theodor Eicke und dem SS-HauptsturmfĂŒhrer Michael Lippert aufgefordert, mit einer Pistole binnen zehn Minuten Selbstmord zu begehen. Als alles ruhig blieb, wies Eicke einen Vollzugsbeamten an, die Pistole aus der Zelle Röhms zu holen. Als Eicke und Lippert schieĂend in die Zelle eindrangen, stand Röhm mit ĂŒber der Brust aufgerissenem Hemd in der Mitte der Zelle.cite-ref-15[15]cite-ref-16[16] Eicke erschoss ihn.
Weitere Verhaftungen und Morde
Im Rahmen der Aktion wurden zahlreiche weitere SA-Angehörige und weitere als gefĂ€hrlich angesehene oder unliebsame Personen ĂŒberall in Deutschland festgenommen. Zu jenen Personen, die nach ihrer Verhaftung erschossen wurden oder die gleich an Ort und Stelle getötet wurden, ohne dass man sich die MĂŒhe machte, sie zu verhaften, kamen gemÀà den erhalten gebliebenen Verhaftungslisten 1124 Personen, welche im Verlauf der Aktion in âSchutzhaftâ genommen, aber nicht getötet wurden.cite-ref-17[17]
Gegen zehn Uhr traf Hitler im âBraunen Hausâ ein. Auf seine Anweisung hin rief Goebbels in Berlin an und gab an den mit der Oberaufsicht ĂŒber die DurchfĂŒhrung der Aktion im norddeutschen Raum betrauten Hermann Göring das Stichwort âKolibriâ durch. Göring bzw. der ihm unterstehende Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes Reinhard Heydrich setzte daraufhin in Berlin sowie in Breslau und Dresden Greifkommandos der SS, des Sicherheitsdienstes der SS (SD), der Gestapo sowie des (trotz seines Namens) zur Göringâschen MachtdomĂ€ne gehörenden SA-FeldjĂ€gerkorps in Marsch, die die in der âReichslisteâ (sowie auf Sonderlisten einzelner höherer NS-FĂŒhrer) aufgefĂŒhrten höheren SA-FĂŒhrer sowie einige nicht zur SA gehörende Personen, die als gefĂ€hrlich angesehen wurden oder als unliebsam galten, in Haft nahmen. DarĂŒber hinaus wurden zahlreiche untergeordnete â nicht eigens auf der Reichsliste verzeichnete â SA-Leute, insbesondere die Angehörigen der Stabswachen von Ernst Röhm, Karl Ernst und Edmund Heines, arretiert. Insgesamt wurden bis zum 3. Juli mehr als 1000 Personen in Gewahrsam genommen.cite-ref-18[18] Die in der Hauptstadt festgenommenen Personen wurden zunĂ€chst vor allem im HausgefĂ€ngnis der Gestapo in der Prinz-Albrecht-StraĂe 8, im Columbia-Haus, im Berliner PolizeiprĂ€sidium und in der Lichterfelder Kadettenanstalt untergebracht. In den nachfolgenden Tagen wurden zahlreiche Festgenommene aufgrund der ĂberfĂŒllung dieser Einrichtungen sukzessive in auswĂ€rtige Konzentrationslager wie das KZ Lichtenburg verlegt. Der bekannteste Fall darunter war der Erfurter PolizeiprĂ€sident SA-ObergruppenfĂŒhrer Werner von Fichte, der ĂŒberlebte und sich spĂ€ter kaltgestellt als Schriftsteller verdingte. In anderen StĂ€dten festgenommene Personen wurden in den örtlichen Polizei- oder SS-Dienststellen untergebracht. ErschieĂungen gröĂeren Umfangs wurden auĂer in der Kaserne der Leibstandarte Adolf Hitler in Berlin-Lichterfelde (mindestens 17 Personen) noch im GefĂ€ngnis Stadelheim in MĂŒnchen (mindestens 7 Personen), im Konzentrationslager Dachau (mindestens 14 Personen), in der Dresdener Kaserne der âPolitischen Bereitschaft Sachsenâ der SS (mindestens 5 Personen) sowie in einem Waldgebiet auĂerhalb von Breslau (mindestens 7 Personen) durchgefĂŒhrt.cite-ref-19[19]
ErschieĂungen in Berlin
Ein Teil der festgenommenen SA-FĂŒhrer im Berliner Raum â insbesondere der engere Mitarbeiterkreis des Berliner SA-Chefs Karl Ernst â wurde in die SS-Kaserne in Lichterfelde verbracht. Dort wurden sie einem in der Kommandantur der Kaserne tagenden Standgericht unter dem Vorsitz des Polizeigenerals Walther Wecke vorgefĂŒhrt, das Scheingerichtsverhandlungen durchfĂŒhrte, bei denen das Ergebnis der Untersuchung (schuldig) und das Urteil (Todesstrafe) bereits vorher feststanden (In der SA kursierte anschlieĂend der Spottreim: âKommst du zu Wecke, dann verrecke!â). Dem Lichterfelder Tribunal, das die Todesurteile formal verhĂ€ngte, gehörten auĂer Wecke auch der Kommandeur des SA-FeldjĂ€gerkorps Walter Fritsch sowie der Verwaltungschef der Leibstandarte Adolf Hitler Konrad Leroux an. Seine Anweisungen erhielt das Todestribunal von Weckes Chef Hermann Göring. Die einzelnen âVerfahrenâ wurden dabei innerhalb weniger Minuten abgewickelt. AnschlieĂend wurden die Verurteilten in einem Kohlenkeller im Lazarett der Leibstandarte untergebracht, aus dem man sie nach und nach einzeln herausholte und auf dem Hof vor dem Lazarett unter militĂ€rischem Zeremoniell (Trommelwirbel) erschoss. Die ErschieĂungspelotons bestanden aus Angehörigen der Leibstandarte.cite-ref-20[20]
AuĂer einigen in Berlin festgenommenen SA-FĂŒhrern (so den Ernst-Adjutanten Daniel Gerth, Walter von Mohrenschildt, Ernsts Rechtsberater Gerd Voss, den zu Ernsts Entourage gehörenden SA-Arzt Erwin Villain, SA-PionierfĂŒhrer Krause sowie den nicht zum Umfeld Ernsts gehörigen SA-PressefunktionĂ€r Veit-Ulrich von Beulwitz)cite-ref-21[21] ereilte dieses Schicksal auch einige hochrangige SA-FĂŒhrer, die in anderen Teilen des Landes verhaftet und dann mit Sonderflugzeugen nach Berlin verbracht worden waren. Dazu gehörten Georg von Detten, der Chef des Politischen Amtes der Obersten SA-FĂŒhrung (OSAF), und sein Stabschef Hans-Joachim von Falkenhausen, der Abteilungsleiter in der OSAF und Röhm-Stellvertreter Fritz von KrauĂer sowie Ernsts Mitarbeiter Wilhelm Sander, die am 30. Juni 1934 in MĂŒnchen verhaftet und in der Nacht zum 1. Juli auf Befehl Görings nach Berlin ausgeflogen wurden, um am 1. und 2. Juli in Lichterfelde erschossen zu werden. Mit ihnen aus MĂŒnchen nach Berlin verbracht wurde der Finanzchef der SA Karl Schreyer. Er ĂŒberlebte, da der Befehl Hitlers, die ErschieĂungen einzustellen, rechtzeitig eintraf. Gerade hatte ihn die SS im Hof des Berliner GefĂ€ngnisses Columbia-Haus, wohin die aus MĂŒnchen ausgeflogenen SA-FĂŒhrer zunĂ€chst gebracht worden waren, auf einen KĂŒbelwagen gesetzt, um ihn von dort zur ErschieĂung in die Lichterfelder Kaserne zu fahren, wie sie es zuvor mit den anderen MĂ€nnern getan hatte.cite-ref-22[22]
Der erste in Lichterfelde erschossene SA-FĂŒhrer war der Berliner SA-Chef Karl Ernst, der am Abend des 30. Juni 1934 gegen 21:30 Uhr erschossen wurde. Am Mittag desselben Tages war er in Bremerhaven festgenommen worden, wo er sich an diesem Tag mit seiner Ehefrau zu einer Urlaubsreise nach Madeira hatte einschiffen wollen. Stattdessen wurde er mit einer Sondermaschine nach Berlin gebracht.cite-ref-23[23]cite-ref-24[24]
Bereits am Nachmittag des 30. Juni waren drei SS-Angehörige (Joachim Hoffmann, Gustav Fink, Fritz Pleines) in einem Nebenhof der Lichterfelder Kaserne erschossen worden. Hintergrund war, dass diese durch die Misshandlung von HĂ€ftlingen im Stettiner KZ Bredow (bzw. durch das Bekanntwerden dieser VorgĂ€nge in einem Prozess, der im MĂ€rz und April 1934 stattfand) nach Auffassung Heinrich Himmlers das Ansehen der SS geschĂ€digt hatten. Zudem wollte man durch diese âAlibiâ-ErschieĂungen von einigen unliebsamen SS-Angehörigen nach auĂen hin bei der Masse der SA-Angehörigen den Eindruck abmildern, dass die Aktion vom 30. Juni/1. Juli 1934 sich einseitig gegen die SA richte.cite-ref-25[25]
Aus anderen Teilen des Reiches wurden auĂerdem noch die folgenden SA-FĂŒhrer nach Berlin eingeflogen und dann in der SS-Kaserne in Lichterfelde erschossen: Hans-Karl Koch (SA-Kommandeur von Koblenz und Reichstagsabgeordneter; eigentlich von Hitler bei seiner Verhaftung in Bad Wiessee begnadigt und wieder auf freien FuĂ gesetzt, nach seiner RĂŒckkehr nach Koblenz aber erneut festgenommen), Konrad SchragmĂŒller (SA-GruppenfĂŒhrer und PolizeiprĂ€sident von Magdeburg), Hans Walter Schmidt und Willi Klemm (beides Angehörige der Entourage des schlesischen SA-ObergruppenfĂŒhrers Edmund Heines).
Abseits der Lichterfelder ErschieĂungen wurden in Berlin neun weitere Personen, die nicht zur SA gehörten, erschossen. Diese wurden von Rollkommandos der SS und des SD in ihren Wohnungen oder Arbeitsstellen gestellt und entweder an Ort und Stelle erschossen oder an andere Orte verbracht und dort ermordet. Im Einzelnen waren dies:
âą der ehemalige Reichskanzler und Reichswehrminister General Kurt von Schleicher und dessen Ehefrau Elisabeth (in ihrem Haus in Neu-Babelsberg erschossen)
⹠der ehemalige NSDAP-Organisationsleiter Gregor Strasser (in seinem Berliner Haus festgenommen und in einer Zelle im Keller des HausgefÀngnisses der Gestapo erschossen)
âą Ferdinand von Bredow, ehemaliger enger Mitarbeiter von Schleicher und Chef der Nachrichtenabteilung im Reichswehrministerium (in seiner Wohnung festgenommen und erschossen in die SS-Kaserne Lichterfelde eingeliefert, wahrscheinlich im Transportauto erschossen)cite-ref-26[26]
âą Herbert von Bose, Kopf einer konservativen Oppositionsgruppe gegen das NS-System (in seinem BĂŒro im Vizekanzleramt erschossen)
âą Edgar Jung, Schriftsteller und Redenschreiber des Vizekanzlers, Mitglied derselben Gruppe wie Bose (bereits am 25. Juni 1934 festgenommen worden, in der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli aus seiner Zelle im Gestapo-HausgefĂ€ngnis geholt und in einem WĂ€ldchen auĂerhalb von Berlin erschossen)
âą Erich Klausener, Vorsitzender der Katholischen Aktion im Bistum Berlin (in seinem BĂŒro im Reichsverkehrsministerium erschossen)
âą Eugen von Kessel, Betreiber eines der SS-FĂŒhrung unliebsamen NachrichtenbĂŒros (in seiner Wohnung erschossen)
âą Othmar Toifl, Mitarbeiter im Nachrichtendienst der Berliner SS (erschossen aus einem Auto in Berlin-Grunewald geworfen)
Die wenigsten dieser so Ermordeten hatten enge politische oder persönliche Verbindungen zu Ernst Röhm. Vielfach wurden auch alte Gegner, Kritiker und Mitwisser ermordet, so etwa Gustav von Kahr, der Hitler bei seinem Putsch 1923 die UnterstĂŒtzung versagt hatte. Er wurde am 30. Juni aus seiner MĂŒnchener Wohnung verschleppt und unmittelbar nach Ankunft im Konzentrationslager Dachau erschossen. Ăhnliches gilt fĂŒr Schleicher und Strasser.
AuĂerdem kam es âumstĂ€ndehalberâ, wie sich hohe NS-FĂŒhrer herausredeten, zur Ermordung Unbeteiligter wie der Ehefrau Schleichers oder des Musikkritikers Wilhelm Eduard Schmid in MĂŒnchen. Dieser war von den Mördern mit dem SA-FĂŒhrer Wilhelm Schmid verwechselt worden. In Schlesien lieĂ der SS-FĂŒhrer Udo von Woyrsch bei der Aktion neben Dutzenden von SA-FĂŒhrern auch einige lokale teils ehemalige SS-Rivalen wie Emil Sembach ermorden.
AusgefĂŒhrt wurden die Aktionen vor allem von der SS einschlieĂlich des SD, unterstĂŒtzt von der Gestapo, der Landespolizeigruppe âGeneral Göringâ und einigen Reichswehr-Angehörigen.
FĂŒr die Hinterbliebenen der Ermordeten wurde ein von dem SS-General Franz Breithaupt verwalteter Sonderfonds eingerichtet, aus dem sie auf Staatskosten versorgt wurden. So erhielten die Witwen der getöteten SA-FĂŒhrer je nach Dienstgrad des Ermordeten zwischen 1000 und 1600 Mark monatlich. Kurt von Schleichers Stieftochter bezog bis zu ihrem 21. Lebensjahr monatlich 250 Mark und Carl-Hasso von Bredow (1925â2011), der Sohn des Generals von Bredow, erhielt eine monatliche Erziehungsbeihilfe von 150 Mark.cite-ref-spiegel57-27-0[27]
Anzahl der Ermordeten
Die exakte Anzahl der im Zuge der Röhm-AffĂ€re Ermordeten, der genaue Ablauf der Entscheidungsprozesse und VorbereitungsmaĂnahmen im Vorfeld der Aktion, der Ablauf vieler Verhaftungen und Exekutionen, die Personalien eines groĂen Teils der ausfĂŒhrenden TĂ€ter und viele weitere Einzelheiten sind nicht geklĂ€rt worden. Grund hierfĂŒr war, dass die NS-Regierung unmittelbar nach Ablauf damit begann, die Spuren der Aktion systematisch zu verwischen. Den die ErschieĂungen ausfĂŒhrenden Angehörigen der SS wurde ein ehrenwörtlicher Eid auferlegt, mit niemandem ĂŒber die Aktion zu sprechen. Einige Quellen sprechen auch von der Androhung, dass jeder, der unerlaubt seine Kenntnisse an Dritte weitergeben wĂŒrde, selbst erschossen wĂŒrde. Hermann Göring ordnete die Verbrennung aller mit der Röhm-AffĂ€re in Zusammenhang stehenden Akten an, nachdem Hitler am 1. Juli den Stopp der Mordaktion angeordnet hatte.
Den Justizstellen wurden Ermittlungen ĂŒber die vom 30. Juni bis 2. Juli durchgefĂŒhrten Mordtaten nur in AusnahmefĂ€llen, so im Fall Kuno Kamphausen, gestattet. Grundlage fĂŒr die Entscheidung, welche Mordtaten untersucht werden durften und welche nicht, war eine Anfang Juli 1934 von dem Kriminalkommissar Franz Josef Huber im Geheimen Staatspolizeiamt aufgrund der aus dem ganzen Reich einlaufenden Meldungen der untergeordneten Gestapo- und SD-Dienststellen zusammengestellte amtliche Todesliste mit 77 Namen. Nachdem Hitler diese Liste von Heinrich Himmler vorgelegt bekommen und sie gebilligt hatte, war die Untersuchung der Morde an allen auf ihr verzeichneten Personen der Justiz entzogen, die somit nur die Ermordung solcher Menschen untersuchten durfte, die nicht auf der 77er-Liste standen. Es ist davon auszugehen, dass die 77 Personen, die Hitler in seiner Reichstagsrede vom 13. Julicite-ref-rede-28-0[28] als die Gesamtzahl der Getöteten angab, mit den 77 Personen auf der von Huber erstellten Liste identisch sind.
WĂ€hrend des Reichsparteitags von 1934 konnte Himmler Hitler ĂŒberzeugen, sechs weitere getötete Personen auf die Liste der amtlich gebilligten Morde zu setzen, die somit auf 83 Personen anwuchs.
In der deutschen Presse durften aufgrund der Vorgaben des Propagandaministeriums nur wenige Opfer namentlich bekannt werden: Dies waren die sechs im GefĂ€ngnis MĂŒnchen-Stadelheim erschossenen SA-FĂŒhrer, des Weiteren Ernst Röhm, der GruppenfĂŒhrer Karl Ernst sowie der General und ehemalige Reichskanzler Kurt von Schleicher und seine Frau. Durch die Veröffentlichung des Wortlauts von Hitlers Reichstagsrede vom 13. Julicite-ref-rede-28-1[28] wurde auĂerdem die Tötung des StandartenfĂŒhrers Julius Uhl bekannt.
Die auslĂ€ndische Presse bemĂŒhte sich in den folgenden Monaten, die tatsĂ€chliche Zahl der getöteten Personen zu eruieren, konnte aber aufgrund der Entfernung zu den Tatorten und der Schwierigkeit, aussagewillige Zeugen aus Deutschland zu finden, nur sehr vage Angaben liefern. Die internationalen Presseberichte aus den Wochen unmittelbar nach den ErschieĂungen prĂ€sentierten ĂŒberaus hohe Opferzahlen, die von der spĂ€teren Forschung weitgehend verworfen wurden. AuĂerdem wurden zahlreiche Personen fĂ€lschlicherweise als getötet angegeben, deren Ăberleben spĂ€ter festgestellt werden konnte, so Wolf-Heinrich von Helldorff, Walther Schotte und Graf Guttenberg (er war kurzzeitig inhaftiertcite-ref-29[29]). So bezifferte etwa der Manchester Guardian vom 26. Oktober 1934 die Zahl der getöteten Personen auf âetwa 1000â, wĂ€hrend das Neue Wiener Journal sie mit â1184â veranschlagte. Die Autoren des im Herbst 1934 in Paris veröffentlichten Weissbuchs ĂŒber die ErschieĂungen vom 30. Juni 1934 behaupteten, Gewissheit zu besitzen, dass mehr als 1000 Personen wĂ€hrend der Röhm-AffĂ€re umgebracht worden seien, von denen sie allerdings nur 113 namentlich auffĂŒhren,cite-ref-30[30] von denen sich ebenfalls einige spĂ€ter als nicht ermordet erwiesen. Der Historiker Wolfgang Sauer nannte die im Ausland veröffentlichten hohen Opferzahlen in den 1950er Jahren Phantasterei. Unklar ist, inwieweit die verschiedenen ĂŒberhöhten Opferzahlen, die im Ausland lanciert wurden, ehrliche MissverstĂ€ndnisse und IrrtĂŒmer oder bewusste Falschangaben waren, die aus politischen GrĂŒnden von NS-Gegnern in die Welt gesetzt wurden, um die ohnehin bedenklichen ZustĂ€nde im Deutschen Reich in der Wahrnehmung des Auslandes weiter zu dramatisieren.
WĂ€hrend des NĂŒrnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher von 1945 und 1946 schĂ€tzte der als Zeuge auftretende Beamte des Reichsinnenministeriums Gisevius, dass bei der Aktion ânicht mehr als 150 bis 200 Menschen [âŠ] ums Leben gekommenâ seien.cite-ref-31[31]
Die Angaben zur Zahl der Getöteten sind in der wissenschaftlichen Forschung seit den 1950er Jahren umstritten. Hermann Mau schĂ€tzte die Zahl Anfang der 1950er Jahre noch auf 150 bis 230 Tote. Wolfgang Sauer ging dann 1960 ânurâ noch von einer Zahl von 150 bis 200 getöteter Personen aus.cite-ref-32[32] Karl Martin GraĂ meinte 1968, dass, wie âeine genaue Analyse aller FĂ€lle zeigt, [âŠ] die Zahl der Ermordeten bei 85â lag.cite-ref-33[33] Charles Bloch ging in seiner 1970 erschienenen Monographie ĂŒber die Röhm-AffĂ€re, wie Sauer 1960, von 150 bis 200 wĂ€hrend der Aktion ermordeten Menschen aus.cite-ref-34[34] Peter Longerich taxierte die Zahl der Opfer in seinem 1989 veröffentlichten Buch ĂŒber die SA auf 191.cite-ref-35[35] Otto Gritschneder konnte 1993 in seinem Buch âDer FĂŒhrer hat sie zum Tode verurteilt âŠâ nach Ăberarbeitung der amtlichen Liste 90 ermordete Personen namentlich benennen.cite-ref-36[36] Rainer Orth identifizierte 2012 neunundachtzig mit Sicherheit getötete Personen sowie zwei weitere Opfer (Heimsoth und Krause), deren Tötung im Rahmen der Röhm-AffĂ€re nicht erwiesen sei. Von Gritschneders Liste strich er eine Person (Theodor Schmidt) als erwiesenermaĂen nicht getötet sowie zwei weitere nicht entscheidbare FĂ€lle, fĂŒgte aber zugleich zwei weitere Opfer (Mosert und Oppenheim) hinzu, die auf Gritschneders Liste noch gefehlt hatten. Unter Verweis auf die Akten des Finanzministeriums zur Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen der Opfer, in denen keine weiteren Getöteten auftauchen, geht er von einer nur marginalen Dunkelziffer zusĂ€tzlich zu den 89 identifizierten getöteten Personen aus.cite-ref-37[37]
In den meisten jĂŒngeren Arbeiten, die das Thema am Rand und nicht als zentralen Betrachtungsgegenstand behandeln, so in Ian Kershaws Hitler-Biographie, wird die Zahl der Getöteten mit etwa 90 namentlich bekannten Personen und einer vermuteten Gesamtzahl von etwa 150â200 Toten angegeben.cite-ref-kershaw-1-1[1]cite-ref-longerich-hh-2-1[2]
Daniel Siemens vertritt in seiner 2017 erschienenen Gesamtgeschichte der SA die Auffassung, dass neben den 90 bisher namentlich eruierten Opfern wahrscheinlich nicht mehr als allenfalls eine Handvoll zusĂ€tzliche Personen bei der Mordaktion getötet worden sein dĂŒrften.cite-ref-38[38]
Siehe auch
:
Liste der im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches getöteten Personen
Rechtfertigung und Konsequenzen
Nicht zuletzt durch den Umstand, dass die Opfer aus politisch unterschiedlichen Gruppen kamen, war die Ăffentlichkeit verwirrt. Zudem war die Informationspolitik der Regierung darauf ausgerichtet, die UmstĂ€nde zu verschleiern. Hitler setzte auf die Wirkung von sexueller Denunziation, die moralische EntrĂŒstung hervorrufen sollte, statt politische Fragen aufkommen zu lassen. Hitler gab an, durch âschwerste Verfehlungenâ Röhms gezwungen worden zu sein, ihn abzusetzen. Die nĂ€chste âErklĂ€rung der Reichspressestelle der NSDAPâ nannte die âbekannte unglĂŒckliche Veranlagungâ Röhms als Ursache fĂŒr âschwerste Belastungenâ, denen der FĂŒhrer ausgesetzt gewesen sei. Wem das nicht genĂŒgte, der sollte durch die Schilderung der Verhaftungsszenen sittlich entrĂŒstet werden. Das klassische Muster sexueller Denunziation, nĂ€mlich HomosexualitĂ€t, wurde in den weiteren Stellungnahmen zum Einsatz gebracht. âDie DurchfĂŒhrung der Verhaftung zeigte moralisch so traurige Bilder, dass jede Spur von Mitleid schwinden musste. Einige SA-FĂŒhrer hatten sich Lustknaben mitgenommen. Einer wurde in der ekelhaftesten Situation aufgeschreckt und verhaftet.â
In der offiziellen Berichterstattung wurde Hitler als das Opfer eines hinterhĂ€ltigen Putsches dargestellt. Am 3. Juli, also nachtrĂ€glich, wurden die MaĂnahmen formal durch ein von Hitler (nach den Bestimmungen des ErmĂ€chtigungsgesetzes) erlassenes Gesetz, das Gesetz ĂŒber MaĂnahmen der Staatsnotwehr (Reichsgesetzblatt I S. 529) legalisiert. Der einzige Artikel des Gesetzes lautete: âDie zur Niederschlagung hoch- und landesverrĂ€terischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen MaĂnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.âcite-ref-39[39] Eine solche Staatsnotwehr bestand jedoch zu dieser Zeit nicht, sie wurde lediglich zur âRechtfertigungâ dieser WillkĂŒrmaĂnahmen hinein interpretiert. Deutschland war damit zu einem Staat mit WillkĂŒrherrschaft geworden, in dem die Meinung des FĂŒhrers Gesetz war und das rechtsstaatliche RĂŒckwirkungsverbot nicht mehr galt. Reichswehrminister Blomberg beglĂŒckwĂŒnschte am 3. Juli im Namen des Kabinetts Hitler zum erfolgreichen Abschluss der Aktion. Am 4. Juli wurden im Rahmen einer Zeremonie in Berlin die Beteiligten mit einem âEhrendolchâ ausgezeichnet.
Hitler selbst trat erst am 13. Juli 1934 an die Ăffentlichkeit, die bis dahin auf zusammenhanglose und teils widersprĂŒchliche Meldungen aus Radio und Zeitungen angewiesen war. In seiner im Rundfunk ĂŒbertragenen Reichstagsrede vom 13. Juli 1934cite-ref-rede-28-2[28] rechtfertigte er die Morde verschwörungstheoretisch mit dem angeblich bevorstehenden SA-Putsch, konnte aber keinerlei Beweise fĂŒr diese Behauptungen vorlegen.cite-ref-40[40] Hitler sagte:
âDas schlimmste aber war, daĂ sich allmĂ€hlich aus einer bestimmten gemeinsamen Veranlagung heraus in der SA eine Sekte zu bilden begann, die den Kern einer Verschwörung nicht nur gegen die moralischen Auffassungen eines gesunden Volkes, sondern auch gegen die staatliche Sicherheit abgab. [âŠ] Wenn mir jemand den Vorwurf entgegenhĂ€lt, weshalb wir nicht die ordentlichen Gerichte zur Aburteilung herangezogen hĂ€tten, dann kann ich ihm nur sagen: in dieser Stunde war ich verantwortlich fĂŒr das Schicksal der deutschen Nation und damit des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr. Meuternde Divisionen hat man zu allen Zeiten durch Dezimierung wieder zur Ordnung gerufen. [âŠ] Ich habe den Befehl gegeben, die Hauptschuldigen an diesem Verrat zu erschieĂen, und ich gab weiter den Befehl, die GeschwĂŒre unserer inneren Brunnenvergiftung und der Vergiftung des Auslandes auszubrennen bis auf das rohe Fleisch. [âŠ] Die Nation muss wissen, dass ihre Existenz [âŠ] von niemandem ungestraft bedroht wird. Und es soll jeder fĂŒr alle Zukunft wissen, dass, wenn er die Hand zum Schlag gegen den Staat erhebt, der sichere Tod sein Los ist.âcite-ref-41[41]
Hitler machte sich durch die ErschieĂung ohne Gerichtsurteil zum Richter ĂŒber Leben und Tod und, wie er es selbst ausdrĂŒckte, zum âobersten Gerichtsherrenâ, wodurch die Justiz offen erkennbar gleichgeschaltet war. Rechtlich weniger anspruchsvoll wurden die VorgĂ€nge in der Propaganda auch als âSĂ€uberungsaktionâ gegen homosexuelle Praktiken bezeichnet, die ĂŒber Röhm hinaus in der SA verbreitet gewesen seien. Diese VerknĂŒpfung der angeblichen Putschabsichten Röhms mit einer homosexuellen Verschwörung, die auch Hitler vornahm, war geeignet, die Gewaltexzesse des 30. Juni zu legitimieren, weil sich homophobe Vorurteile in allen politischen Lagern der deutschen Bevölkerung fanden.cite-ref-42[42] Bei diesem Narrativ handelte es sich aber nicht nur um âPropagandaâ, sondern um ein von Himmler ernsthaft vertretenes Bedrohungsszenario, das eine massive Verfolgungspolitik gegenĂŒber Homosexuellen einleitete. So berichtete der spĂ€tere Gestapo-Verwaltungschef Werner Best, Himmler habe bereits kurz nach der Mordaktion den versammelten SS-FĂŒhrern erklĂ€rt, man sei nur âknapp der Gefahr entgangen, einen Staat von Urningen zu bekommenâ.cite-ref-43[43]cite-ref-44[44]
Formaljuristische Rechtfertigung
Der prominente Staatsrechtler Carl Schmitt lieferte am 1. August 1934 die verfassungsrechtliche Rechtfertigung fĂŒr Hitlers Vorgehen in einem kurzen Aufsatz unter dem Titel âDer FĂŒhrer schĂŒtzt das Recht. Zur Reichstagsrede Adolf Hitlers vom 13. Juli 1934â in der gleichgeschalteten Deutschen Juristen-Zeitung.cite-ref-45[45]cite-ref-46[46] Der FĂŒhrer habe âim Augenblick der Gefahr kraft seines FĂŒhrertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Rechtâ geschaffen.
Reichswehr
Die ReichswehrfĂŒhrung förderte die Ernennung Hitlers zum ReichsprĂ€sidenten und damit auch zu ihrem Oberbefehlshaber fĂŒr den Preis der Entmachtung der SA und der (spĂ€ter nicht eingehaltenen) Zusicherung, die Reichswehr wĂŒrde der einzige WaffentrĂ€ger im Reich bleiben. Dass Röhms Anspruch, die Reichswehr in die SA einzugliedern und damit selbst zum Oberbefehlshaber zu werden, eine gröĂere Herausforderung an Hitler als an sie selbst war, sahen die GenerĂ€le nicht. Letztlich bezahlten sie Hitler fĂŒr etwas, was dieser ohnehin hĂ€tte tun mĂŒssen. Es wurden Teile der AusfĂŒhrenden offiziell mit Waffen aus ReichswehrbestĂ€nden ausgerĂŒstet. Man akzeptierte die offizielle BegrĂŒndung Hitlers, er habe im Notstand als âoberster Gerichtsherr der Nationâ gehandelt, obwohl Hitler zwei GenerĂ€le (von Schleicher und von Bredow) unter fadenscheinigen VorwĂ€nden ermorden lieĂ.
Die Reichswehr unterstĂŒtzte die Mordaktion, weil mit der SA eine gefĂ€hrliche und zugleich verachtete Konkurrenz ausgeschaltet wurde.cite-ref-47[47] FĂŒr viele BĂŒrger war die Hinnahme der Morde durch die Reichswehr ein wichtiger Grund, die ErklĂ€rungen Hitlers zu akzeptieren.
Die Behauptung Hitlers, Schleicher und Bredow hĂ€tten Landesverrat betrieben, erregte die gesamte GeneralitĂ€t. Die Wehrkreiskommandeure und die Befehlshaber wurden bei Reichswehrminister Werner von Blomberg vorstellig und beschwerten sich, dass er nichts gegen diese Diffamierung unternehme. Niemals hĂ€tten die beiden GenerĂ€le Landesverrat betrieben; die GeneralitĂ€t forderte eine sofortige Untersuchung. Blomberg versprach, eine Dokumentation zu den VorfĂ€llen zu liefern, tat dies aber nicht. Nur einer der GenerĂ€le, Generalleutnant Wolfgang Fleck, gab sich dauerhaft nicht zufrieden. Als er die Unterlagen nicht bekam, reichte er seinen Abschied ein, weil er in die ReichswehrfĂŒhrung kein Vertrauen mehr setzen könne. Wörtlich schrieb er an Blomberg: â[âŠ] es ist bisher in der preuĂischen Armee nicht ĂŒblich gewesen, dass der Wehrmachtminister seine Wehrkreiskommandeure belĂŒgt [âŠ]â.cite-ref-48[48]
Aber noch von anderer Seite wurde gegen die Ermordung Schleichers Sturm gelaufen. Der greise Generalfeldmarschall August von Mackensen und der ehemalige Chef der Heeresleitung, Generaloberst a. D. Kurt von Hammerstein-Equord, versuchten vergeblich, wĂ€hrend der Mordtage Hindenburg zu erreichen, der von seinen beiden Adjutanten Oskar von Hindenburg und Wedige von der Schulenburg hermetisch abgeschirmt wurde. Daraufhin hofften sie, durch eine Denkschrift den ReichsprĂ€sidenten aufzuklĂ€ren, aber die Schrift erreichte ihn nie. Das Memorandum wurde nach dem Tode Hindenburgs vervielfĂ€ltigt und an alle höheren Offiziere verteilt. Unterdessen bedrĂ€ngten die beiden fortwĂ€hrend Blomberg sowie den Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner von Fritsch, sich fĂŒr die Rehabilitierung einzusetzen. Sie sorgten fĂŒr eine dermaĂen angespannte Stimmung im Offizierkorps, dass es Blomberg ratsam erschien, selber bei Hitler vorstellig zu werden, da sonst eine gefĂ€hrliche Spaltung im Offizierskorps zu befĂŒrchten sei.
Hitler hatte zu jener Zeit schwerwiegendere Sorgen und konnte Spannungen innerhalb der Armee nicht gebrauchen. In einer geschlossenen Versammlung der Spitzen von Regierung, Partei und Reichswehr, die der AuĂenpolitik gewidmet war, gab Hitler am Ende seiner Rede bekannt, Untersuchungen hĂ€tten ergeben, dass die GenerĂ€le von Schleicher und von Bredow irrtĂŒmlich erschossen worden seien. Um dem Andenken der beiden unschuldig Erschossenen GenĂŒge zu tun, sollten sie auf die Ehrentafeln ihrer Regimenter gesetzt werden. Allerdings durfte diese ErklĂ€rung nicht veröffentlicht werden, was Mackensen jedoch nicht daran hinderte, an den jĂ€hrlichen Treffen aktiver und ehemaliger Generalstabsoffiziere am Geburtstag Schlieffens die Rehabilitierung zu verlesen und die âErschieĂungâ als Mord zu bezeichnen.
Trotz Hitlers Versprechen, dass die Reichswehr das militÀrische Monopol behalten solle, erhielt die SS schon wenige Wochen nach den Morden die Erlaubnis, eigene bewaffnete VerbÀnde aufzustellen.
Mit dem Tod Hindenburgs am 2. August 1934 leistete die Reichswehr nicht mehr den Eid auf die Verfassung, sondern den FĂŒhrereid.cite-ref-49[49]
Konservative
Die Konservativen, allen voran der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen, waren 1933 mit dem Anspruch angetreten, Hitler âeinzurahmenâ. Sie hatten wenig Erfolg damit. Im FrĂŒhjahr 1934, als die Schwierigkeiten Hitlers mit der SA ruchbar wurden und das nahe Ableben Hindenburgs sicher erschien, unternahmen sie nochmals einen Anlauf. In seiner viel beachteten Marburger Rede fand Papen deutliche Worte gegen die WillkĂŒrherrschaft der Nationalsozialisten und forderte zur Besinnung auf. Die Aktion zur Ermordung der SA-Spitze war fĂŒr Hitler eine willkommene Gelegenheit, auch mit seinen konservativen Gegnern abzurechnen. So lieĂ er unter anderem den Redenschreiber Papens, den Publizisten Edgar Julius Jung, ermorden. Papen selbst wagte er, wegen dessen Beliebtheit bei Hindenburg, nicht zu ermorden; er wurde als Botschafter nach Wien abgeschoben. NatĂŒrlich durfte auch eine anerkennende Botschaft Hindenburgs nicht fehlen. Es ist unbekannt, ob Hindenburg diese Botschaft selbst verfasste und was er von den VorgĂ€ngen ĂŒberhaupt noch mitbekam.
Die Aktionen um den angeblichen Röhm-Putsch bedeuteten somit auch den Sieg Hitlers ĂŒber die Konservativen. Hitler selbst wertete diesen Erfolg höher als den Prestigeverlust, den er durch die AffĂ€re erlitten hatte.
Röhm und Hitler
Röhm war eine der wenigen Personen, mit denen sich Hitler duzte. Röhms Verdienste um die Bewegung waren in Hitlers Augen bedeutend. Hitler zögerte daher lange, bis er ihn ermorden lieĂ, und duldete auch danach nicht, dass in seiner Gegenwart abfĂ€llig ĂŒber Röhm gesprochen wurde.
Beurteilungen
Durch Zeitgenossen
Die zeitgenössische Presse des Auslandes â insbesondere in GroĂbritannien, Frankreich, der Schweiz und den Vereinigten Staaten â beurteilte die VorgĂ€nge des 30. Juni und der Folgetage gröĂtenteils in Ă€uĂerst scharfer Form. Zumeist deuteten die Kommentatoren der groĂen Zeitungen die âSĂ€uberungsaktionâ als einen Akt der Selbstentlarvung, durch den Hitler und die ĂŒbrigen FĂŒhrungspersönlichkeiten des nationalsozialistischen Deutschlands ihre eigene kriminelle Natur sowie den kriminellen Charakter ihres Regimes vor den Augen der gesamten Welt unzweideutig unter Beweis gestellt hĂ€tten.cite-ref-50[50] Der britische Cartoonist David Low nahm die Ereignisse des 30. Juni â sowie die wenige Wochen spĂ€ter erfolgende Ermordung des österreichischen Regierungschefs Engelbert DollfuĂ durch österreichische Nationalsozialisten â beispielsweise zum Anlass, um am 27. Juli 1934 im Evening Standard eine Karikatur mit dem Titel Gang War (âBandenkriegâ) zu veröffentlichen, in der er die nationalsozialistische Regierung als eine in den Besitz der Staatsmacht gelangte Verbrecherbande portrĂ€tierte, indem er Hitler, Göring und Goebbels in der archetypischen Aufmachung von Chicagoer âGangsternâ der Prohibitionszeit darstellte, die mit in die Stirn gezogenen FilzhĂŒten und Revolvern in der Jackentasche, den Schauplatz ihrer Verbrechen â gekennzeichnet durch eine auf dem Boden liegende Leiche â verlassen, wĂ€hrend der Geist des zur selben Zeit in den USA von der Polizei erschossenen BankrĂ€ubers und Mörders John Dillinger die Szene mit der Bemerkung kommentiert, dass er in die Politik hĂ€tte gehen sollen.cite-ref-51[51]
Der Schriftsteller Thomas Mann bewertete das Blutbad dieser Tage in seinem Tagebuch als einen Akt, durch den das Hitler-Regime sich selbst demaskiert habe:
âMan konnte [bis zu diesem Ereignis] innerlich zuweilen wanken. Nun, immerhin, nach wenig mehr als einem Jahr, beginnt sich der Hitlerismus als das zu erweisen, als was man ihn von jeher sah, erkannte, durchdringend empfand: als das Letzte an Niedrigkeit entarteter Dummheit und blutiger Schmach â es wird klar, daĂ er sicher und unfehlbar fortfahren wird, sich so zu bewĂ€hren.âcite-ref-52[52]
Durch rĂŒckschauende Betrachter
Von der Historiografie zur NS-Zeit ist die Mordaktion vom Sommer 1934 wiederholt als ein SchlĂŒsselereignis in der Geschichte der NS-Diktatur bewertet worden: Peter Longerich hat den Vorgang in seiner Studie ĂŒber die Ereignisse in diesem Sinne als ein âZentralereignis in der Geschichte des Dritten Reichesâ bewertet, âdas die QualitĂ€t der [bis dahin leidlich moderaten] Diktatur fundamentalâ insoweit geĂ€ndert habe, als die Regierung sich damals erstmals offen des Mittels des âterroristischen Massenmordesâ bedient und so (und durch die anschlieĂende Legalisierung des Tötens) einen entscheidenden PrĂ€zedenzfall geschaffen habe: Fortan habe das Regime ĂŒber das Machtinstrument offener und unbeschrĂ€nkter terroristischer Gewalt verfĂŒgt, womit die Herrschaft Hitlers seit dieser Zeit im Kern ein auf Terror gestĂŒtztes Regime geworden sei.cite-ref-53[53] In dieselbe Kerbe hauend hat Heinz Höhne das Geschehen als einen ausschlaggebenden Wendepunkt in der innenpolitischen Entwicklung der Jahre vor dem Zweiten Weltkrieg gedeutet und diese Deutung darauf gestĂŒtzt, dass die mörderische Ausschaltung aller zu ihm in Opposition stehenden und oppositionsfĂ€higen Elemente im Staat und die Etablierung des Mordes als Mittel der MachtausĂŒbung mit Blick auf die Stellung Hitlers den âDurchbruchâ vom Diktator mit signifikanten MachteinschrĂ€nkungen âzur totalen Machtâ markiert habe.
Auf die Ereignisse der Mordaktion mit gröĂerem Abstand zurĂŒckblickende Betrachter haben speziell die weitgehend widerspruchslos erfolgte Hinnahme der im Rahmen des âRöhm-Putschesâ von der nationalsozialistischen FĂŒhrung begangenen Morde durch die Organe der regulĂ€ren Justiz und ihre Vertreter, durch die Armee sowie durch die Masse des deutschen Volkes als Ganzes verschiedentlich zum Anlass genommen, um VorwĂŒrfe gegen eine oder mehrere dieser Personenkreise zu erheben: Die diesem Vorwurf zugrundeliegende Argumentation lautete dabei in der Regel, dass die genannten Personenkreise dadurch, dass sie trotz dieses ersten evidenten GroĂverbrechens der NS-FĂŒhrung nicht gegen das nationalsozialistische Regime aufbegehrt und dieses gestĂŒrzt hĂ€tten, alle in den nachfolgenden Jahren erfolgten weiteren Verbrechen der Nationalsozialisten ĂŒberhaupt erst ermöglicht hĂ€tten und dass sie sich somit aufgrund dieser UnterlassungssĂŒnde, der NS-FĂŒhrung in den Arm zu fallen, nachdem diese ihren verbrecherischen Charakter am 30. Juni 1934 unter Beweis gestellt hatte, an all diesen weiteren Verbrechen moralisch mitschuldig gemacht hĂ€tten. Die FĂŒhrung der deutschen Armee und die TrĂ€ger des Justiz- und Verwaltungsapparates, aber auch die Masse des deutschen Volkes trĂŒgen also eine Mitverantwortung fĂŒr alle weiteren Mordtaten der Nationalsozialisten, weil sie diese nach dieser ersten vor den Augen der Ăffentlichkeit begangenen groĂen Mordaktion weiterhin an der Macht belassen hĂ€tten, obwohl sie es eben aufgrund dieses Ereignisses hĂ€tten besser wissen mĂŒssen.
So schrieb der Rechtsanwalt Werner PĂŒnder, der wegen seiner Proteste gegen die am 30. Juni 1934 erfolgte Ermordung des KatholikenfĂŒhrers Erich Klausener 1935 von der Gestapo in Haft genommen wurde, nach dem Krieg:
âDen 30. Juni 1934 habe ich mehrfach [âŠ] schriftlich und mĂŒndlich als eine weltgeschichtliche ZĂ€sur bezeichnet. Damals wĂ€re es noch möglich gewesen, den Nationalsozialismus in seine Schranken zurĂŒckzuweisen, wenn das deutsche Volk in seiner Mehrheit den Mut gehabt hĂ€tte, die ungesetzlichen Gewalttaten des Regimes nicht nur im Stillen zu verurteilen, sondern Widerstand zu leisten.âcite-ref-54[54]
Auch der Publizist Joachim Fest befand in seiner Hitlerbiographie von 1973 mit Blick auf die Röhm-AffĂ€re, dass die deutsche Bevölkerung es versĂ€umt habe, die gebotenen und offensichtlichen Konsequenzen aus den Handlungen der StaatsfĂŒhrung zu ziehen. In Fests Worten verfiel mit dem 30. Juni 1934 âder Anspruch auf politischen Irrtum. Der Mord als Mittel staatlicher Politik zerstörte die Möglichkeit des guten Glaubens.âcite-ref-55[55] Der Publizist Sebastian Haffner kam aufgrund des Umstandes, dass dieses erste groĂe Morden der Nationalsozialisten âim GroĂen und Ganzen vom breiten deutschen Publikum und von den alten Oberschichten in Deutschlandâ hingenommen wurde, zu der EinschĂ€tzung, dass: âWenn man eine Schuld des gesamten deutschen Volkes an Hitlers Verbrechen suchen will, dann muĂ man sie wohl hier suchen.âcite-ref-56[56]
In gleicher Weise hatte der Historiker Hermann Mau bereits in den 1950er Jahren das Verdikt gefÀllt,
âdaĂ das ganze Regime mit dem 30. Juni seine Natur verĂ€nderte: Seit Hitler den kaltblĂŒtigen Mord zum legalen Mittel seiner Politik gemacht hat, entrinnt er nicht mehr dem Fluch der bösen Tat. Es ist von nun ab in der nationalsozialistischen Politik so, als seien gewisse Sicherungen durchgebrannt. Macht und Gewalt haben sich unwiderruflich miteinander verbunden.âcite-ref-mau137-57-0[57]
Sinnbildlich sei diese gröĂere Gesamtentwicklung in der mit dem 30. Juni 1934 eingelĂ€uteten (bzw. sichtbar gewordenen) Entwicklung der SS zum Ausdruck gekommen: Diese sei aufgrund ihrer Rolle wĂ€hrend des Mordens vom 30. Juni 1934 zunĂ€chst zu einer selbstĂ€ndigen Organisation erhöht worden und aus dieser Position schlieĂlich â infolge der mit der Röhm-Aktion vollzogenen Weichenstellung â zu einer der mĂ€chtigsten Organisationen im NS-Staat ĂŒberhaupt emporgewachsen, die wie keine andere âdem weiteren Verlauf der Geschichte des nationalsozialistischen Regimes sein charakteristisches Gesicht gegeben hatâ.cite-ref-mau137-57-1[57]
Juristische Aufarbeitung
WĂ€hrend der NS-Zeit kam es nur in einem Fall zu einer strafrechtlichen Verfolgung eines wĂ€hrend der Röhm-AffĂ€re verĂŒbten Mordes. Aufforderungen an das Reichsjustizministerium, an das Reichsgericht und Ă€hnliche Stellen, die RechtmĂ€Ăigkeit einzelner Tötungen zu untersuchen, wurden von der Justiz unter Verweis auf das Gesetz ĂŒber MaĂnahmen der Staatsnotwehr abgelehnt. Die wohl einzige Ausnahme war der Prozess im Sonderfall Kuno Kamphausen.cite-ref-58[58]
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Ereignisse des Röhm-Putsches in ihrem Gesamtzusammenhang durch eine Justizstelle bereits ein Jahr nach Kriegsende im Rahmen des NĂŒrnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher thematisiert.
Zu einer systematischen Untersuchung von EinzelfÀllen kam es aber erst durch bundesdeutsche Justizstellen ab dem Jahr 1949:
Den Anfang machte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht MĂŒnchen I. Diese nahm Anfang 1949 unter FederfĂŒhrung des Staatsanwalts Karl WeiĂ ein Untersuchungsverfahren zur KlĂ€rung der Tötung von Ernst Röhm und der anderen vom 30. Juni bis 2. Juli 1934 im GefĂ€ngnis Stadelheim sowie in und in der NĂ€he des KZ Dachau ermordeten Personen auf. Im Zuge dieser Ermittlungen konnten schlieĂlich vierundzwanzig im Raum MĂŒnchen getötete Personen identifiziert werden. Das Ermittlungsverfahren zog sich ĂŒber einen ungewöhnlich langen Zeitraum hin. Der Grund hierfĂŒr war, dass die noch lebenden Personen, gegen die behördlicherseits der Verdacht gehegt wurde, an einigen der MĂŒnchener Tötungshandlungen beteiligt gewesen zu sein, sich noch bis in die 1950er Jahre in alliierter oder sonstiger auslĂ€ndischer Gefangenschaft und damit auĂer Reichweite der deutschen Justiz befanden. Namentlich verdĂ€chtigte die Staatsanwaltschaft den ehemaligen SS-GruppenfĂŒhrer Werner Best (bis 1951 in Haft in DĂ€nemark), den ehemaligen SS-StandartenfĂŒhrer Michael Lippert (bis 1953 in Haft in den Niederlanden), den ehemaligen SS-ObergruppenfĂŒhrer Sepp Dietrich (bis 1955 im KriegsverbrechergefĂ€ngnis Landsberg) und den ehemaligen SS-ObergruppenfĂŒhrer Carl Oberg (bis 1962 in Haft in Frankreich). Die gerichtliche Voruntersuchung wegen der MĂŒnchener Morde wurde im Februar 1953 eröffnet. Nachdem Best wegen fehlenden Beweisen fĂŒr eine strafrechtlich relevante Mitwirkung ganz aus dem Verfahren ausschied, Oberg weiterhin unerreichbar blieb und Lippert und Dietrich wegen mangelnder Beweise auĂer Verfolgung gesetzt wurden soweit es um die Taten im und in der NĂ€he des KZ Dachau ging, wurde erst 1956 Anklage gegen Dietrich und Lippert wegen der sieben im GefĂ€ngnis Stadelheim begangenen Tötungen vom 30. Juni und 1. Juli 1934 erhoben.
Der chronologisch erste Prozess gegen Mitwirkende an der Mordaktion von 1934 war das Verfahren gegen den ehemaligen SS-FĂŒhrer Kurt Gildisch. Dieser konnte im Jahr 1949 durch einen Zufall als Mörder des am 30. Juni in seinem BĂŒro im Reichsverkehrsministerium auf Befehl Reinhard Heydrichs erschossenen Ministerialdirektors Erich Klausener identifiziert werden: Gildisch wurde am 24. Mai 1951 durch ein Urteil des Schwurgerichts Berlin unter Berufung auf das Kontrollratsgesetz Nr. 10 wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.cite-ref-59[59] Nach der Aufhebung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof am 5. Februar 1953 â der diese Entscheidung damit begrĂŒndete, dass deutsche Gerichte nach GrĂŒndung der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr befugt gewesen seien, das Kontrollratsgesetz anzuwenden â wurde Gildisch am 18. Mai 1953 vom Schwurgericht wegen Mordes wiederum zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, was der BGH am 15. Dezember 1953 bestĂ€tigte. Im Urteil vom 18. Mai 1953 gelangte das Schwurgericht zu der die juristische Grundlage fĂŒr alle spĂ€teren Verfahren bildenden Feststellung der Unstatthaftigkeit bzw. Unwirksamkeit des Gesetzes vom 3. Juli 1934:
âEntgegen der Ansicht der Verteidigung, dass die Rechtswidrigkeit der Tat deshalb entfalle, weil durch das Gesetz ĂŒber MaĂnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934 die ErschieĂungen im Zusammenhang mit der Röhm-Revolte nachtrĂ€glich legalisiert seien, ist das Schwurgericht der Ansicht, daĂ dieses Gesetz [âŠ] unerheblich ist. Dieses Gesetz ist selbst rechtswidrig, da es im Widerspruch zu jeglichen rechtsstaatlichen Prinzipien steht.â
Das Schwurgericht stellte sich auĂerdem in FortfĂŒhrung der in den NĂŒrnberger Prozessen begonnenen Linie auf den Standpunkt, dass das Argument, âauf Befehlâ bzw. aus einem UntergebenenverhĂ€ltnis heraus Tötungsdelikte ausgefĂŒhrt zu haben, die Exekutoren der Mordbefehle vom 30. Juni bis 2. Juli 1934 nicht von ihrer Schuld entbinde, unrechtmĂ€Ăige Tötung durchgefĂŒhrt zu haben, und somit keinen Anspruch auf Straflosigkeit begrĂŒnden könne, eine Auffassung, die PrĂ€zedenzfall-Charakter fĂŒr die weiteren Verfahren hatte:
âDas Schwurgericht verkennt nicht, dass der Angeklagte sich in einer gewissen schwierigen Situation befand. Er hatte sich aber der SS, einer Organisation, die blinden Gehorsam verlangt, aus freien StĂŒcken verpflichtet. Er musste daher auch die Gefahr auf sich nehmen, dass er einmal in eine derartige schwierige Situation geriet. Wer sich freiwillig fremden Willen unterwirft, bleibt strafrechtlich verantwortlich. Dass der Angeklagte nur auf Befehl handelte, entschuldigt ihn keineswegs. Das Strafrecht kennt auch keinen Entschuldigungsgrund des blinden Gehorsams und kann ihn nicht anerkennen, weil es damit die Grundlagen der Verantwortlichkeit des Menschen als Person aufgeben wĂŒrde.â
AuĂer dem Prozess gegen Gildisch fanden in den 1950er Jahren noch weitere Verfahren gegen untergeordnete SS-FĂŒhrer und SS-Leute statt, die an der Organisation und DurchfĂŒhrung der Morde beteiligt waren: So wurde 1954 der ehemalige SS-StandartenfĂŒhrer Hans Himpe vor dem Schwurgericht beim Landgericht Berlin wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Er hatte 1934 als Chef der Hirschberger SS-Standarte den Befehl seines Vorgesetzten, vier jĂŒdische BĂŒrger von Hirschberg âauf der Fluchtâ zu erschieĂen, an seine SS-Leute weitergegeben, die daraufhin die Morde tatsĂ€chlich ausfĂŒhrten. Nachdem er fĂŒr schuldig befunden worden war, wurde Himpe zunĂ€chst zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt, die nach einer Revisionsverhandlung mit Urteil vom 12. September 1955 zu sechs Jahren Zuchthaus reduziert wurde. Der ehemalige SS-ObertruppfĂŒhrer Erich Böttger und der ehemalige SS-UnterscharfĂŒhrer Otto Gasse waren als AusfĂŒhrende dieser Tat bereits im Jahr 1951 durch das Schwurgericht beim Landgericht Schweinfurt zu Strafen von acht bzw. vier Jahren verurteilt worden (Aktenzeichen KS 2/51). Der ehemalige SS-Angehörige Herbert Bischoff musste sich 1952 vor dem Schwurgericht Kassel wegen der Ermordung des Arztes Erich Lindemann im schlesischen Glogischdorf verantworten. Er wurde am 10. Oktober 1952 des Mordes fĂŒr schuldig befunden und zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt (Aktenzeichen 3 KS 5/52). Der ehemalige SS-ObersturmbannfĂŒhrer Josef Makosch, FĂŒhrer der SS-Standarte in Frankenstein, und sein Untergebener, der UntersturmfĂŒhrer Erich Moschner, wurden 1953 vom Schwurgericht beim Landgericht Hannover wegen der ErschieĂung des SA-Angehörigen Enders in der NĂ€he von Schweidnitz abgeurteilt (Aktenzeichen 2 Ks 1/53). Der SS-FĂŒhrer Richard Skarabis wurde im Jahr 1956 vom Schwurgericht beim Landgericht Braunschweig wegen der von ihm befohlenen ErschieĂung der Kommunisten Reh und Köppel zu vier Jahren Haft verurteilt, von denen ĂŒber zweieinhalb Jahre durch die Untersuchungshaft als verbĂŒĂt galten, wĂ€hrend die ĂŒbrigen 486 Tage in eine dreijĂ€hrige BewĂ€hrungsstrafe umgewandelt wurden (Aktenzeichen 1 KS 1/56).
Der wohl meistbeachtete Röhm-Putsch-Prozess fand jedoch im Jahr 1957 statt: Dieser entstand aus dem bereits oben erwĂ€hnten, seit 1949 bei der Staatsanwaltschaft MĂŒnchen anhĂ€ngigen Ermittlungsverfahren âwegen Ermordung Röhms und andererâ (1 a Js 68, 79/49). Das Ermittlungsverfahren kam, nachdem es wegen der Unerreichbarkeit der TatverdĂ€chtigen Jahre lang stagniert hatte, 1955 in Gang, nachdem der als einer der Hauptverantwortlichen fĂŒr die MĂŒnchener Morde geltende ehemalige Befehlshaber der Leibstandarte SS Adolf Hitler, Sepp Dietrich, aus alliierter Gefangenschaft entlassen wurde und damit in die Reichweite der deutschen Behörden kam. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht MĂŒnchen I erhob daraufhin, nach einer weiteren KlĂ€rung des Sachverhalts, am 4. Juli 1956 Anklage gegen Dietrich sowie gegen den ehemaligen Kommandanten der Wachmannschaften im Konzentrationslager Dachau Michael Lippert wegen der Ermordung von Ernst Röhm (Lippert) sowie sechs weiterer SA-FĂŒhrer (Dietrich), die wĂ€hrend der Tage des âRöhm-Putschesâ im GefĂ€ngnis Stadelheim getötet worden waren (Aktenzeichen 3 Ks 4/57). Das Hauptverfahren fand im Mai 1957 vor dem Landgericht MĂŒnchen statt. Den Vorsitz fĂŒhrte der Landgerichtsdirektor Ludwig Graf. Die Verteidigung der beiden Angeklagten ĂŒbernahm der bekannte Strafverteidiger (und spĂ€tere Innenminister von Bayern) Alfred Seidl. Der Prozess endete damit, dass Lippert und Dietrich jeweils wegen eines âgemeinschaftlich begangenen Verbrechens der Beihilfe zum gemeinschaftlich begangenen Totschlagâ zu 18 Monaten GefĂ€ngnis verurteilt wurden. Der Bundesgerichtshof bestĂ€tigte das MĂŒnchner Urteil am 20. Mai 1958.
Im Jahr 1957 fand vor dem Schwurgericht des Landgerichts OsnabrĂŒck ein Verfahren gegen Udo von Woyrsch und MĂŒller-Altenau statt, die 1934 als FĂŒhrer des SS-Oberabschnitts Schlesien bzw. des dortigen SD-Abschnitts als Beauftragte Görings und Himmlers mit der Leitung der dortigen Aktionen zur âNiederschlagungâ des angeblichen Putsches betraut waren. Gegenstand des Verfahrens war die ErschieĂung von zwanzig Personen in den zu ihrem ZustĂ€ndigkeitsgebiet gehörenden StĂ€dten Breslau, Hirschberg, Landeshut, LeobschĂŒtz, Glogau und Waldenburg in der Zeit vom 30. Juni bis 2. Juli 1934. Woyrsch wurde am 2. August 1957 wegen Beihilfe zum Totschlag in sechs FĂ€llen zu zehn Jahren Haft verurteilt; in einem Fall wurde er wegen erwiesener Unschuld und in den ĂŒbrigen FĂ€llen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. MĂŒller-Altenau wurde in allen FĂ€llen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Auf Initiative von Woyrsch kam es im Anschluss an das Urteil zu einer Vielzahl von staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren wegen Meineides gegen Personen, die im Prozess ausgesagt hatten. All diese Verfahren wurden im Laufe der 1960er Jahre eingestellt.
Der SS-BrigadefĂŒhrer Erich von dem Bach-Zelewski, der seit Februar 1934 fĂŒr den SS-Oberabschnitt Nordost (Region OstpreuĂen) zustĂ€ndig war, wurde nach langwierigen Vorermittlungen im Januar 1961 in NĂŒrnberg wegen der am 2. Juli 1934 erfolgten Ermordung des Anton von Hohberg und Buchwald angeklagt. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass die Tat auf seinen Befehl erfolgt sei und verurteilte ihn dafĂŒr zu vier Jahren und zehn Monaten Haft.cite-ref-60[60]
Der SS-FĂŒhrer Heinz Fanslau, der am 1. Juli 1934 bei Tilsit den SA-Angehörigen BlĂ€sner erschossen hatte, wurde fĂŒr diese Tat im Juli 1963 vom Schwurgericht MĂŒnchen wegen Beihilfe zum Mord zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaften MĂŒnchen bzw. Berlin leiteten Ende der 1960er Jahre Untersuchungsverfahren wegen der Ermordung des ehemaligen Reichskanzlers Schleicher und des Oppositionellen Herbert von Bose ein, die beide am 30. Juni 1934 im Berliner Raum erschossen wurden.cite-ref-61[61] Diese Verfahren mussten schlieĂlich eingestellt werden, ohne dass es zu einer Anklageerhebung gekommen wĂ€re, da TĂ€ter nicht ermittelt werden konnten und die wahrscheinlichen Auftraggeber verstorben waren.
Wissenschaftliche Aufarbeitung
Eine umfassende wissenschaftliche Monographie zur Röhm-AffÀre liegt bislang nicht vor. Stattdessen beschrÀnkt sich das Korpus der vorhandenen Arbeiten auf eine Reihe von AufsÀtzen sowie auf spezialisierte Werke zu bestimmten Teilaspekten.
Der Historiker Wolfram Pyta kennzeichnete die Röhm-AffĂ€re aus diesem Grund im Jahr 2016 als einen der noch immer verbliebenen âweiĂe[n] Flecken bei der Erforschung der SAâ und erklĂ€rte, dass eine âquellenmĂ€Ăig fundierte Gesamtschauâ des Vorgangs nach wie vor ein Desiderat der Forschung sei.cite-ref-62[62]
Als wichtigste Studie zum Thema gilt nach wie vor das Buch Mordsache Röhm des Journalisten Heinz Höhne aus dem Jahr 1984. Dieser Arbeit wird von Jost DĂŒlffer attestiert, dass sie trotz eines populĂ€ren (ânicht verwissenschaftlicht[en]â) Schreibstils âein das Thema erschöpfend behandelndes und wissenschaftlichen Anforderungen genĂŒgendes Werkâ darstellt.cite-ref-63[63]
FĂŒr die DDR-Geschichtswissenschaft waren Kurt Gossweilers Studien zur Röhm-AffĂ€re maĂgebend. In seiner Doktorarbeit von 1963, die 1982 unter dem Titel Die Röhm-AffĂ€re in der BRD veröffentlicht wurde, versuchte Gossweiler im Sinne der in der DDR verbreiteten Monopolgruppentheorie nachzuweisen, dass hinter den politischen MachtkĂ€mpfen (NSDAP versus Staat, SA versus Reichswehr) auch ein Machtkampf zwischen verschiedenen âMonopolgruppenâ (Kohle/Stahl versus Chemie/Elektro) ausgetragen wurde und diese Konflikte eng miteinander verwoben waren.cite-ref-64[64] Gossweilers Interpretation der Ereignisse sorgte in der DDR fĂŒr eine breite Diskussion.cite-ref-65[65]
In der Fachwissenschaft wird die rechtfertigende Behauptung des Regimes, die SA hĂ€tte insgeheim einen Putsch geplant, der unmittelbar bevorgestanden hĂ€tte, verschiedentlich als Verschwörungstheorie bezeichnet.cite-ref-66[66] Dem widerspricht der britische Historiker Richard J. Evans mit dem Argument, âalles, was Röhm sagte und tat, sagte und tat er in aller Ăffentlichkeit.âcite-ref-67[67]
Filmische AnnÀherungen
Dokumentationen
âą Hitlerâs Night of the Hummingbird. Dokumentation der BBC (Regie und PrĂ€sentation Hugh Greene, Erstausstrahlung BBC am 30. Juni 1981; deutsche Fassung unter dem Titel Die Nacht der langen Messer, erstmals ausgestrahlt am 28. Juni 1984 in der ARD)
âą MĂ€nner, Helden und schwule Nazis. Dokumentarfilm von Rosa von Praunheim, Deutschland 2005
⹠Durch Mord zur absoluten Macht. Hitler dezimiert die SA, Dokumentation Arte (Regie: Marie-Pierre Camus und Gérard Puechmorel)
Dramatisierungen
âą 1967: Der Röhm-Putsch â Fernsehspiel â Regie und Drehbuch Axel Eggebrecht â Darsteller: Hans Korte (Ernst Röhm), Wilmut Borell (Fritz von Krausser), Helmut Fischer (August Schneidhuber), Ulrich Beiger (Reichenau), Arthur Brauss, Friedrich G. Beckhaus, Dieter Kirchlechner, Gustl Bayrhammer
âą 1969: Die Verdammten ist ein deutsch-italienischer Spielfilm (Italienischer Originaltitel: La caduta degli dei). In diesem opulent ausgestatteten Historienfilm von Luchino Visconti erscheint eine kurze Szene ĂŒber die Ermordung von Angehörigen der SA in der Pension Hanselbauer in Bad Wiessee â geschichtlich vermutlich nicht authentisch.
Literatur
Zeitgenössische Schriften
âą Anonym: Weissbuch ĂŒber die Erschiessungen des 30. Juni. Ăditions du Carrefour, Paris 1934. (Vorwort Georg Branting).
⹠Anonym:cite-ref-68[68] Das deutsche Volk klagt an. Hitlers Krieg gegen die FriedenskÀmpfer in Deutschland. Ein Tatsachenbuch. editions Carrefour, Paris 1936 (als Faksimile-Nachdruck, Hrsg. Katharina Schlieper, Laika Verlag, Hamburg 2012, ISBN 978-3-942281-20-1).
âą Klaus Bredow [= Konrad Heiden]: Hitler rast. Der 30. Juni. Ablauf, Vorgeschichte und HintergrĂŒnde. Volksstimme Verlag, SaarbrĂŒcken 1934. Neuausgabe: Hitler rast. Nach 90 Jahren wiederentdeckt: die erschreckende Analyse eines prominenten Nazi-Gegners. Hrsg. von Sven Felix Kellerhoff. Verlag Herder, MĂŒnchen 2024, ISBN 978-3-451-83385-4.
âą Otto Strasser: Die deutsche BartholomĂ€usnacht. Reso Verlag, ZĂŒrich 1934.
Forschungsliteratur
Quelleneditionen
âą Klaus-JĂŒrgen MĂŒller: âReichswehr und «Röhm-AffĂ€re». Aus den Akten des Wehrkreiskommandos (Bayer.) VIIâ, in: MilitĂ€rgeschichtliche Mitteilungen 13. Jg. (1968), S. 107â144.
Ăberblicksdarstellungen
âą Heinrich Bennecke: Die Reichswehr und der âRöhm-Putschâ. Olzog, MĂŒnchen 1964, DNB 458753270.
âą Charles Bloch: Die SA und die Krise des NS-Regimes 1934. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1970, DNB 456137343.
âą Immo von Fallois: KalkĂŒl und Illusion. Der Machtkampf zwischen Reichswehr und SA wĂ€hrend der Röhm-Krise 1934. Duncker & Humblot, Berlin 1994, ISBN 3-428-07975-2 (= BeitrĂ€ge zur politischen Wissenschaft, 75).
âą Karl Martin GraĂ: Edgar Jung, Papenkreis und Röhmkrise 1933/34. Heidelberg 1966.
âą Otto Gritschneder: âDer FĂŒhrer hat Sie zum Tode verurteilt âŠâ, Hitlers âRöhm-Putschâ-Morde vor Gericht. Beck, MĂŒnchen 1993, ISBN 3-406-37651-7 (enthĂ€lt eine Liste von 90 Ermordeten und im Anhang eine alphabetische Ăbersicht der Opfer und der Akteure).
⹠Kurt Gossweiler: Der Putsch, der keiner war. Die Röhm-AffÀre 1934 und der Richtungskampf im deutschen Faschismus. PapyRossa, Köln 2009, ISBN 978-3-89438-422-7.
âą Eleanor Hancock: Ernst Röhm. Hitlerâs Chief of Staff. Palgrave Macmillan, London 2008, S. 141â166, ISBN 978-0-230-12050-1.
âą Dies.: The Purge of the SA Reconsidered: âAn Old Putschist Trickâ. In: Central European History 44 (2011), S. 669â683 (Digitalisat).
âą Heinz Höhne: Mordsache Röhm: Hitlers Durchbruch zur Alleinherrschaft, 1933â1934. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1984, ISBN 3-499-33052-0.
⹠Sven Felix Kellerhoff: «Röhm-Putsch!» 1934. Hitlers erste Mordaktion. Herder, Freiburg i. Br. 2024, ISBN 978-3-451-39896-4.
âą Ian Kershaw: Hitler. Band 1: 1889â1936. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1998, ISBN 978-3-421-05131-8, S. 627â662.
âą Helmut Krausnick: Der 30. Juni 1934, Bedeutung, HintergrĂŒnde, Verlauf. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung âDas Parlamentâ, 30. Juni 1954, B XXV/54, S. 317â324.
âą Peter Longerich: Die braunen Bataillone. Geschichte der SA. Beck, MĂŒnchen 1989, ISBN 3-406-49482-X, S. 206â219.
⹠Peter Longerich: Abrechnung. Hitler, Röhm und die Morde vom 30. Juni 1934. Molden, Graz 2024, ISBN 978-3-406-33624-9.
âą Hermann Mau: Die «Zweite Revolution» â Der 30. Juni 1934. In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte. Jahrgang 1 (1953), Heft 2, S. 119â137 (online PDF; 1,0 MB).
âą Alexander Zinn: Die soziale Konstruktion des homosexuellen Nationalsozialisten. Zu Genese und Etablierung eines Stereotyps. Peter Lang, Frankfurt am Main 1997.
âą Alexander Zinn: âAus dem Volkskörper entferntâ? Homosexuelle MĂ€nner im Nationalsozialismus. Campus, Frankfurt am Main 2018, ISBN 978-3-593-50863-4.
Speziell zu den VorgĂ€ngen in MĂŒnchen
âą Ulrich Herbert: Best. Biographische Studien ĂŒber Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft. 1903â1989. Dietz, Bonn 1996, S. 143â147. ISBN 3-8012-5030-X.
âą Hans-GĂŒnter Richardi, Klaus Schumann: Geheimakte Gerlich/Bell. Röhms PlĂ€ne fĂŒr ein Reich ohne Hitler. Ludwig Verlag, MĂŒnchen 1993, S. 168â182. ISBN 3-7787-2135-6.
âą Wolfram Selig: Ermordet im Namen des FĂŒhrers. Die Opfer des Röhm-Putsches in MĂŒnchen. In: Winfried Becker, Werner Chrobak (Hrsg.): Staat, Kultur, Politik. BeitrĂ€ge zur Geschichte Bayerns und des Katholizismus. Festschrift zum 65. Geburtstag von Dieter Albrecht. KallmĂŒnz/Opf. 1992, S. 341â356.
Publikationen ĂŒber einzelne Morde wĂ€hrend der Röhm-AffĂ€re
âą Theodor Eschenburg: Zur Ermordung des Generals Schleicher. In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte. Heft 1, 1953, S. 71â95 (Online PDF; 1,3 MB).
âą Lothar Gruchmann (Bearbeiter): Erlebnisbericht Werner PĂŒnders ĂŒber die Ermordung Klauseners am 30. Juni 1934 und ihre Folgen. In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte, 19. Jahrgang (1971), S. 404â431 (Digitalisat).
⹠Rainer Orth: Der SD-Mann Johannes Schmidt. Der Mörder des Reichskanzlers Kurt von Schleicher? Tectum, Marburg 2012, ISBN 978-3-8288-2872-8.
âą Bernhard Sauer: Othmar Toifl (1898â1934) â Kurt Dalueges geheimnisvoller Nachrichtenmann. In: Zeitschrift fĂŒr Geschichtswissenschaft 64, 2016, S. 833â853 (Digitalisat).
âą Bernhard Sauer: In Heydrichs Auftrag: Kurt Gildisch und der Mord an Erich Klausener wĂ€hrend des âRöhm-Putschesâ. Metropol, Berlin 2017, ISBN 978-3-86331-373-9.
Weblinks
Commons
: Röhm-Putsch
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
⹠Literatur zum Röhm-Putsch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
âą Sammlung des Instituts fĂŒr Zeitgeschichte zum Röhm-Putsch
âą Der âRöhm-Putschâ (LeMO)
âą Der âRöhm-Putschâ (30. Juni 1934) auf Projekt Shoa.de
⹠Biografie Röhms auf rosa-winkel.de
âą Ideologische Motive der Homosexuellenverfolgung auf rosa-winkel.de
âą Der âRöhm-Putschâ und die HomosexualitĂ€t
Einzelnachweise
cite-note-kershaw-11. â Ian Kershaw: Hitler. Band 1: 1889â1936. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1998, ISBN 3-421-05131-3, S. 650.
cite-note-longerich-hh-22. â Peter Longerich: Heinrich Himmler: Eine Biographie. Siedler Verlag, MĂŒnchen 2008, ISBN 978-3-88680-859-5, S. 183.
cite-note-33. â so zum Beispiel Carola Stern, Thilo Vogelsang, Erhard Klöss und Albert Graff (Hrsg.): dtv-Lexikon zur Geschichte und Politik im 20. Jahrhundert. dtv, MĂŒnchen 1974, S. 691; Wolfgang Wippermann: Der konsequente Wahn. Ideologie und Politik Adolf Hitlers. Bertelsmann, GĂŒtersloh / MĂŒnchen 1989, S. 125; Klaus Hildebrand: Das Dritte Reich. 6. Auflage. Oldenbourg, MĂŒnchen 2003, S. 16; Heinz Höhne: âGebt mir vier Jahre Zeitâ. Hitler und die AnfĂ€nge des Dritten Reiches. Ullstein, Berlin 1996, S. 6; Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann WeiĂ (Hrsg.): EnzyklopĂ€die des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 703 f; Frank Gutermuth und Arno Netzbandt: Die Gestapo. Nicolai, Berlin 2005, S. 68.
cite-note-44. â Jörg Echternkamp: Das Dritte Reich. Diktatur, Volksgemeinschaft, Krieg (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 45). Oldenbourg, MĂŒnchen 2018, ISBN 3-486-59200-9, S. 24 (abgerufen ĂŒber De Gruyter Online).
cite-note-55. â Ulrich Herbert: Das Dritte Reich. Geschichte einer Diktatur. C.H.Beck, MĂŒnchen 2016, einsehbar bei Google Books.
cite-note-66. â Brendan Fay: The Nazi Conspiracy Theory: German Fantasies and Jewish Power in the Third Reich. in: Library & Information History 35, Heft 2 (2019), S. 75â97, hier S. 85.
cite-note-77. â Peter Longerich: Die braunen Bataillone. Geschichte der SA. C.H. Beck, MĂŒnchen 1989, S. 183 f.
cite-note-88. â Zit. nach: Michael GrĂŒttner: Brandstifter und BiedermĂ€nner. Deutschland 1933â1939. Stuttgart 2015, S. 50.
cite-note-99. â Biografie Röhms auf rosa-winkel.de, abgerufen am 5. April 2017.
cite-note-1010. â Alexander Zinn: âAus dem Volkskörper entferntâ? S. 243â265.
cite-note-1111. â Daniel Siemens: Sturmabteilung. Die Geschichte der SA â Mit zahlreichen Abbildungen. MĂŒnchen 2019, ISBN 978-3-641-15535-3.
cite-note-1212. â Kristin A. SchĂ€fer: Werner von Blomberg. Hitlers erster Feldmarschall. Eine Biographie. Schöningh, Paderborn 2006, S. 138 f.
cite-note-1313. â Brendan Fay: The Nazi Conspiracy Theory: German Fantasies and Jewish Power in the Third Reich. In: Library & Information History 35, Heft 2 (2019), S. 75â97, hier S. 83.
cite-note-1414. â Erich Kempkas Augenzeugenbericht ĂŒber die âAktion Kolibriâ am 30. Juni 1934 (RĂŒckblick, 1954). Wiedergabe des Berichtes bei Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB), abgerufen am 9. Januar 2024.
cite-note-1515. â Ian Kershaw: Hitler. Bd. 1, Stuttgart 1998, S. 659.
cite-note-1616. â Zdenek Zofka: Die Entstehung des NS-Repressionssystems. BLZ-Report 01/04, Bayerische Landeszentrale fĂŒr politische Bildungsarbeit, Aufruf vom 2. Februar 2007, km.bayern.de (Memento vom 5. Januar 2007 im Internet Archive)
cite-note-1717. â Konrad Repgen, Karl-Heinz Minuth: Akten der Reichskanzlei. Teil: Regierung Hitler: 1933â1945, Bd. 2, 12. September 1933 bis 27. August 1934: Dokumente Nr. 207 bis 384. Oldenbourg, MĂŒnchen 1983, ISBN 3-7646-1839-6, S. 1391, FuĂnote 10.
cite-note-1818. â Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933â1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ăra GĂŒrtner 2002, S. 437 verweist auf eine Liste des PreuĂischen Staatsministeriums vom Juli 1934 mit den Namen von 1124 nicht-erschossenen, verhafteten Personen im Geheimen Staatsarchiv (Geh.StArch. Berlin, Sign. Rep. 90 P Nr. 114).
cite-note-1919. â Zu den ErschieĂungen in Dachau, Dresden und Breslau siehe GĂŒnther Kimmel: Das Konzentrationslager Dachau. Eine Studie zu den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. In: Martin Broszat (Hrsg.): Bayern in der NS-Zeit, Bd. 2, Herrschaft und Gesellschaft im Konflikt. MĂŒnchen/Wien 1979, S. 366; Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933â1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ăra GĂŒrtner. 2002, S. 440â442; Daniel Schmidt: Der SA-FĂŒhrer Hans Ramshorn. Ein Leben zwischen Gewalt und Gemeinschaft (1892â1934). In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte, 60. Jg. (2012), Heft 2, S. 201â235.
cite-note-2020. â Höhne: Mordsache, S. 283, 286; Angaben, die er wĂ€hrend seiner Haft erhielt, wiedergebend: Theodor DĂŒsterberg: Der Stahlhelm und Hitler, S. 78.
cite-note-2121. â Zur ErschieĂung der MĂ€nner aus Karl Ernsts âUmgebungsclanâ siehe Karl Martin Grass: Edgar Jung, Papenkreis und Röhmkrise 1933â34. Heidelberg 1966, S. 293 und Anmerkungsteil S. 88; bedingt auch entsprechende Feststellungen bei Hans Bernd Gisevius: Bis zum bitteren Ende: vom Reichstagsbrand bis zum 20. Juli 1944. Vom Verfasser auf den neuesten Stand gebrachte Sonderausgabe. 1960, S. 155.
cite-note-2222. â Heinz Höhne: Mordsache Röhm. Hitlers Durchbruch zur totalen Macht. Reinbek 1984, S. 295 f.
cite-note-2323. â Heinz Höhne: Mordsache Röhm. 1984, S. 283.
cite-note-2424. â Fritz Peters: Bremen Zwischen 1933 Und 1945, S. 58.
cite-note-2525. â Heinz Höhne: Mordsache Röhm. Hitlers Durchbruch zur totalen Macht. Reinbek 1984, S. 286.
cite-note-2626. â Irene Strenge: Ferdinand von Bredow: Notizen vom 20.2.1933 bis 31.12.1933. TĂ€gliche Aufzeichnungen vom 1.1.1934 bis 28.6.1934, 2009, S. 238.
cite-note-spiegel57-2727. â Der Furcht so fern, dem Tod so nah. In: Der Spiegel. Nr. 20, 1957, S. 20 ff. (online).
cite-note-rede-2828. â Reichstagsrede vom 13. Juli 1934 im Protokoll unter reichstagsprotokolle.de
cite-note-2929. â www.bavariathek.bayern
cite-note-3030. â Weissbuch, S. 69 gibt an, es sei den Verfassern âgelungen 115 Personen [die ermordet wurden] namentlich festzustellenâ. Beim NachzĂ€hlen kommt man auf 113 namentlich genannte Personen sowie zwei Personen, die mit ihrer TĂ€tigkeit (Kellner und Zapfmeister) benannt werden.
cite-note-3131. â International Military Tribunal, Bd. XII, S. 278.
cite-note-3232. â Wolfgang Sauer in: Die nationalsozialistische Machtergreifung: Studien z. Errichtung der totalitĂ€ren Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34. Karl Dietrich Bracher; Wolfgang Sauer; Gerhard Schulz, Köln 1960, S. 963.
cite-note-3333. â Karl Martin GraĂ: Edgar Jung, Papenkreis und Röhmkrise, S. 292.
cite-note-3434. â Charles Bloch: Die SA und die Krise des NS-Regimes 1934. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1970, S. 104.
cite-note-3535. â Peter Longerich: Die braunen Bataillone. Geschichte der SA. Beck, MĂŒnchen 2003, S. 219.
cite-note-3636. â Otto Gritschneder: âDer FĂŒhrer hat Sie zum Tode verurteilt âŠâ, Hitlers âRöhm-Putschâ-Morde vor Gericht. MĂŒnchen 1993, S. 60 f.
cite-note-3737. â Rainer Orth: Der SD-Mann Johannes Schmidt. Der Mörder des Reichskanzlers Kurt von Schleicher? Tectum, Marburg 2012, ISBN 978-3-8288-2872-8, S. 102â111.
cite-note-3838. â Daniel Siemens: Stormtroopers: A New History of Hitlerâs Brownshirts. 2017, S. 169 f.
cite-note-3939. â documentarchiv.de
cite-note-4040. â Susanne zur Nieden, Sven Reichardt: Skandale als Instrument des Machtkampfes in der NS-FĂŒhrung. Zur Funktionalisierung der HomosexualitĂ€t von Ernst Röhm. In: Martin Sabrow (Hrsg.): Skandal und Diktatur. Ăffentliche Empörung im NS-Staat und in der DDR. Wallstein, Göttingen 2019, S. 33â59, hier S. 55 f.
cite-note-4141. â Adolf Hitler: Rede vor dem Reichstag am 13. Juli 1934, zitiert von Norbert Frei: Der FĂŒhrerstaat. 7. Auflage. 2002, ISBN 3-423-30785-4, S. 37; Michael Schwartz: Homosexuelle, Seilschaften, Verrat. Ein transnationales Stereotyp im 20. Jahrhundert. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2019, ISBN 978-3-11-063280-4, S. 186.
cite-note-4242. â Martin Göllnitz: Die Marburger Rede vom 17. Juni 1934. Eine Festtagsrede mit politischer Sprengkraft?. In: derselbe, Sabine Mecking (Hrsg.): Skandal!? Stadtgeschichten aus Marburg im 20. Jahrhundert. transcript, Bielefeld 2022, ISBN 978-3-8394-5718-4, S. 123â147, hier 127.
cite-note-4343. â Biografie Röhms auf rosa-winkel.de, abgerufen am 5. April 2017.
cite-note-4444. â Alexander Zinn: âAus dem Volkskörper entferntâ? S. 265â279.
cite-note-4545. â Carl Schmitt: Der FĂŒhrer schĂŒtzt das Recht. Zur Reichstagsrede Adolf Hitlers vom 13. Juli 1934. In: Deutsche Juristen-Zeitung. 39, 1934, S. 945â950.
cite-note-4646. â âDer FĂŒhrer schĂŒtzt das Recht.â In: Stefan Hermanns: Carl Schmitts Rolle bei der Machtkonsolidierung der Nationalsozialisten. Ein Engagement auf Zeit. Springer-Verlag 2018, S. 255â323.
cite-note-4747. â Wolfgang Benz: Deutscher Widerstand 1933â1945. Informationen zur politischen Bildung, Auszug aus Heft 243 (online).
cite-note-4848. â H.F. Berndorff: General zwischen Ost und West. Hamburg 1953, S. 312.
cite-note-4949. â 2. August 1934 - Vereidigung der Wehrmacht auf Hitler angeordnet. Westdeutscher Rundfunk, 2. August 2009.
cite-note-5050. â Ian Kershaw: Hitler. 1889â1936. Stuttgart 1998, S. 650. Reinhard Mehring: Carl Schmitt. Aufstieg und Fall. 2009, S. 351.
cite-note-5151. â Evening Standard vom 27. Juli 1934. (Digitalisat verfĂŒgbar im British Cartoon Archive)
cite-note-5252. â Zitiert nach: Hans-Ulrich Thamer: VerfĂŒhrung und Gewalt. Deutschland 1933â1945. Die Deutschen und ihre Nation. 1986, S. 302.
cite-note-5353. â Longerich: Abrechnung, 2024, S. 159.
cite-note-5454. â Werner PĂŒnder: Erlebnisbericht Werner PĂŒnders ĂŒber die Ermordung Klauseners am 30. Juni 1934 und ihre Folgen. In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte, 19. Jahrgang, 1971, S. 429.
cite-note-5555. â Joachim Fest: Hitler. 1973, S. 644.
cite-note-5656. â Haffner: Von Bismarck zu Hitler, S. 245 f.
cite-note-mau137-5757. â Hermann Mau: âDie Zweite Revolutionâ. Der 30. Juni 1934. In: Vierteljahrshefte fĂŒr Zeitgeschichte, 1. Jg., Heft 2, 1953, S. 137.
cite-note-5858. â Bernhard Sauer: Umgang des NS-Regimes mit der Mordaktion. Abschnitt zum Röhmputsch auf Historisches Lexikon Bayerns, aufgerufen am 30. Juni 2023.
cite-note-6060. â Robert Wistrich: Wer war wer im Dritten Reich. AnhĂ€nger, MitlĂ€ufer, Gegner aus Politik, Wirtschaft, MilitĂ€r, Kunst und Wissenschaft. Harnack, MĂŒnchen 1983, S. 14.
cite-note-6161. â Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt Tatbestand: Ermordung des Oberregierungsrats Herbert von Bose. In: Archivportal-D. Landesarchiv Baden-WĂŒrttemberg, abgerufen am 15. Juli 2025.
cite-note-6262. â Handelte die SA auf eigene Faust? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. August 2016 (Digitalisat).
cite-note-6363. â Jost DĂŒlffer: Die Deutsche Frage in der Weltpolitik, 1986, S. 155; siehe auch Larry Eugene Jones: Von Weimar zu Hitler. Deutschlands konservative Eliten und die Etablierung des âDritten Reichesâ 1932â1934. In: Dietrich PapenfuĂ, Wolfgang Schieder (Hrsg.): Deutsche UmbrĂŒche im 20. Jahrhundert. Köln u. a. 2000, S. 204, der Höhnes Buch als die ânach wie vor [âŠ] detaillierteste Studie zur Röhm-AffĂ€reâ bewertet.
cite-note-6464. â Kurt Gossweiler: Die Röhm-AffĂ€re. HintergrĂŒnde â ZusammenhĂ€nge â Auswirkungen. Pahl-Rugenstein, Köln 1983 (1963 als Dissertation an der Humboldt-UniversitĂ€t unter dem Titel: Die Rolle des Monopolkapitals bei der HerbeifĂŒhrung der Röhm-AffĂ€re).
cite-note-6565. â Vorbemerkung des Verlages. In: Kurt Gossweiler (Hrsg.): Die Röhm-AffĂ€re. HintergrĂŒnde â ZusammenhĂ€nge â Auswirkungen. Pahl-Rugenstein, Köln 1983, S. 5.
cite-note-6666. â Brendan Fay: The Nazi Conspiracy Theory: German Fantasies and Jewish Power in the Third Reich. In: Library & Information History 35, Heft 2 (2019), S. 75â97, hier S. 85 u. ö.; Susanne zur Nieden, Sven Reichardt: Skandale als Instrument des Machtkampfes in der NS-FĂŒhrung. Zur Funktionalisierung der HomosexualitĂ€t von Ernst Röhm. In: Martin Sabrow (Hrsg.): Skandal und Diktatur. Ăffentliche Empörung im NS-Staat und in der DDR. Wallstein, Göttingen 2019, S. 33â59, hier S. 56.
cite-note-6767. â Richard J. Evans: Das Dritte Reich und seine Verschwörungstheorien. Wer sie in die Welt gesetzt hat und wem sie nutzen. DVA, MĂŒnchen 2021, ISBN 978-3-421-04867-7, S. 16.
cite-note-6868. â Geschrieben von Maximilian Scheer, unter Mithilfe zweier Mitarbeiter, die namentlich unbekannt geblieben sind, wahrscheinlich jedoch Erich Birkenhauer und Bruno Meisel waren.